Zahlungsdienste : Wirecard: Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Wirecard Markus Braun
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„Da er (auch) in Österreich einen Wohnsitz hatte und wegen der Häuser in Kitzbühel und Wien in Österreich jedenfalls über beträchtliches Liegenschaftsvermögen verfügte, konnte es für ihn nicht überraschend sein, auch vor österreichischen Zivilgerichten in Anspruch genommen zu werden.“ so das Landesgericht Innsbruck in dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss.

Auf Grundlage der vorgelegten Urkunden sowie der Aussagen von Dr. Braun (per Videoeinvernahme) und seiner Ehefrau im Verfahren, kam das Landesgericht zum Schluss, dass Braun einen Wohnsitz in München und Wien hatte. Sein Anwesen in Kitzbühel, wo er bis zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war, nutzte Braun laut Feststellungen des Gerichts nur mehr sporadisch. Daher ergab sich laut Ansicht des Gerichts schlussendlich Wien als zuständigkeitsbegründender Wohnsitz. Gemeinsam mit dem Ausspruch der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte überwies das Landesgericht Innsbruck das Verfahren an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

Der auf Klägerseite federführende Rechtsanwalt Mag. Roman Taudes LL.M. zeigt sich erfreut „über den ersten Etappensieg auf dem Weg zur Durchsetzung der Ansprüche für die geschädigten Wirecard Investoren“. Neben dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden stehen den geschädigten Anlegern auch noch weitere mögliche Haftungsadressaten zur Verfügung und rät Taudes den Geschädigten die Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Verjährung der Ansprüche hinanzuhalten. „Neben der nach wie vor möglichen Anmeldung von Schadenersatzansprüchen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG stehen wir auch mit Prozessfinanzieren in Gesprächen, um speziell für die Österreichischen Geschädigten ein maßgeschneidertes Interventionspaket für Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young zu schnüren“, so Mag. Lukas Aigner von Aigner I Lehner I Zuschin Rechtsanwälte. (apa/red)

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