Whistleblowing : Whistleblower-Schutz kommt erst nächstes Jahr

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Zwar sollte eine EU-Richtlinie bis zum 17. Dezember in österreichisches Recht umgesetzt werden, das wird sich aber wohl nicht mehr ausgehen, zeigte eine Expertendiskussion am Dienstagabend. Bisher liege nur ein "Arbeitsentwurf" vor, "der nicht ganz ausgegoren ist", sagte Stephanie Probst, Expertin für Arbeit & Soziales und Arbeitsrecht der Industriellenvereinigung.

Auch Alexander Petsche von Baker McKenzie rechnet heuer nicht mehr mit einem Beschluss, bestenfalls hält er es für möglich, dass es heuer zur Diskussion in den Nationalrat kommt. Davor wird aber jedenfalls eine Begutachtung nötig werden. Der ehemalige Journalist und Kommunikationsexperte Josef Barth zweifelt überhaupt an einem baldigen Beschluss - denn zum Gesetz über Informationsfreiheit habe es schon vor zehn Jahren einen Entwurf gegeben - bis heute aber kein Gesetz. Vom zuständigen Arbeitsministerium hieß es auf Anfrage der APA lediglich, man arbeite daran, "zeitnah" einen Entwurf vorzulegen, der in Begutachtung gehen kann.

Die EU-Richtlinie, die in Österreich umgesetzt werden muss, schützt grundsätzlich nur, wenn Verstöße gegen EU-Recht angezeigt werden. Für Petsche ist eine der großen, noch offenen Fragen, wie weit die Anwendung gehen soll, ob der Schutz also auch für Hinweise auf Missstände gelten wird, die nach österreichischem Recht zu ahnden sind. In der Praxis sei es oft schwierig, die Abgrenzung zwischen EU-Recht und nationalem Recht oder zwischen Missständen und Korruption zu ziehen. "Da wären wir gut beraten, wenn wir da ein breiteres Spektrum haben könnten", weil sonst die Effizienz von Whistleblowern in Frage gestellt würde, so Petsche in einer vom Institut für Interne Revision organisierten Diskussion.

Breite Einigkeit herrschte aber unter allen Diskutanten, dass diese Richtlinie eine Chance für Unternehmen sei, auf einem gesicherten Kanal auf Fehlentwicklungen im Haus aufmerksam zu werden - bevor sie möglicherweise nach außen sickern und entsprechend viel Schaden anrichten. Der Umgang mit den Informationen müsse aber transparent sein und die Unternehmen müssten Vertrauen schaffen, damit das Hinweisgeben funktioniert.

Transparenz gegen Korruption

Einerseits wirke ein Kanal für Whistleblower präventiv, "weil Transparenz der Feind der Korruption" sei, andererseits helfe er für die Aufklärung, sagte Christina Jilek, Mit-Initiatorin des Anti-Korruptions-Volksbegehrens und früher Ermittlerin bei der WKStA. Und mit einer solchen Richtlinie könne bisher informell laufende Information "strukturiert in ordentliche Bahnen gelenkt werden", so Gottfried Berger, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Interne Revision.

Die "überwiegende Mehrheit" der in der IV organisierten Unternehmen habe bereits zentrale, elektronische Whistleblower-Systeme, sagt Probst. Es gebe aber eine gewisse Rechtsunsicherheit, weil die Firmen auf das neue Gesetz warten. Wichtig wäre es aber, dass die schon vorhandenen Systeme weiter verwendet werden können.

"Vernaderung", also falsche Vorwürfe, seien kein relevantes Problem, so Probst. Das bestätigt auch Fiona Springer, in der Finanzmarktaufsicht (FMA) für das seit acht Jahren laufende Hinweisgebersystem zuständig. Eine Abfrage bei großen Kunden der FMA habe gezeigt: Nur ein bis maximal zwei Prozent der Meldungen seien "Vernaderung". Entscheidend sei eine klare Information und Kommunikation, wie mit Informationen umgegangen wird.

Strafen im Sinne eines Bußgeldes sind vorerst nicht vorgesehen, aber indirekt gebe es Sanktionen, etwa wenn ein Unternehmen negativ in den Medien steht. Immerhin sieht die EU-Richtlinie vor, dass im ersten Schritt Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem schaffen müssen, später soll das ab 50 Mitarbeitern gelten. Die Richtlinie gilt nicht nur für Unternehmen, auch für Gebietskörperschaften wie Gemeinden. (apa)

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