Erdgas : Klage von Gazprom wegen Nord Stream gescheitert

TurkStream Gazprom Allseas Pioneering Spirit Schiff Offshore Erdgas
© KK

Das Gericht der Europäischen Union hat im Zusammenhang mit dem umstrittenen Pipeline-Projekt Nord Stream Klagen von Gazprom-Tochterunternehmen gegen eine EU-Gasrichtlinie als unzulässig abgewiesen. Die Betreiber der Leitungen Nord Stream 1 und 2 seien von dieser Richtlinie nicht unmittelbar betroffen, entschied das Gericht.

Die Unternehmen hatten gegen eine im vergangenen Jahr beschlossene Änderung geklagt, wonach Pipelines aus Drittstaaten EU-Regeln unterliegen. (Az. T-526/19 und T-530/19)

Die mehrheitlich von Gazprom getragene Nord Stream AG verlangte laut Gericht eine teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie, die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 die vollständige Nichtigerklärung. Nord Stream 2 machte demnach geltend, dass sie durch die Neuregelung die Pipeline verkaufen oder ihre Struktur völlig umstellen müsste.

Das EU-Gericht wies die Klagen mit der Begründung ab, dass beide Unternehmen von der Richtlinie nicht unmittelbar betroffen seien. Das Gericht wies unter anderem darauf hin, dass die nationalen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von einigen Vorschriften gewähren könnten.

Eckdaten zum Großprojekt

Nord Stream 2 soll Gas von Russland nach Deutschland transportieren und ist besonders in Osteuropa umstritten. Die Pipeline Nord Stream 1 ist bereits fertiggestellt. (afp/apa/red)