Börsenabgang : Frauenthal bereitet Abgang von der Wiener Börse vor

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding haben beschlossen, eine Beendigung der Börsenotierung des Unternehmens vorzubereiten. Dazu wird eine Umgründungsmaßnahme durchgeführt, also eine Verschmelzung auf eine hundertprozentige Tochteraktiengesellschaft. Danach soll Frauenthal unter bestimmten Voraussetzungen von der Börse genommen werden, wie das Unternehmen mitteilt.

Notierung an der Börse hat mehr Nachteile als Vorteile

Eine Analyse der Akquisitionen in den beiden Divisionen Handel und Automotive sowie das Ziel, eine “dritte Division” zu erwerben, habe ergeben, dass ein Delisting wirtschaftlich vorteilhaft wäre, so das Unternehmen weiter.

Demnach stellten die Offenlegungspflichten als börsennotiertes Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil dar, da der Großteil der Mitbewerber nicht börsennotiert sei, so der Hersteller.

Andererseits sei mit erheblichen Einsparungen zu rechnen, die sich durch einen Wegfall von Berichts- und Veröffentlichungspflichten und den damit verbundenen Organisationsanforderungen sowie durch steigende regulatorische Anforderungen ergeben.

Wie Frauenthal weiter mitteilt, soll ein Delisting nur erfolgen, nur, wenn die Verschmelzung ohne ein Barabfindungsangebot oder den damit vergleichbaren Bestimmungen durchgeführt werden kann. Auch ein "Squeeze-Out" sei keine Option.

"Squeeze-Out" keine Option

Das Unternehmen argumentiert mit verschiedenen Vorteilen, die ein Delisting mit sich bringen würde. So würden sich Kosteneinsparungen ergeben, und etwaige Nachteile aufgrund von Offenlegungspflichten gegenüber Wettbewerbern könnten vermieden werden.

"Seit Ende September 2016 ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein Verfahren betreffend eine andere börsennotierte Gesellschaft anhängig, in dem der OGH voraussichtlich über die Frage der Zulässigkeit eines Delistings durch Verschmelzung auf eine Tochter-Aktiengesellschaft entscheiden wird", erklärte das Unternehmen heute weiter. Demnach könnten Zeitpunkt und Ergebnis der OGH-Entscheidung derzeit nicht abgeschätzt werden.

Delisting ohne Barabfindungsangebot

Der derzeitige Plan der Firma sieht ein Delisting ohne Barabfindungsangebot vor. "Aktionäre der Frauenthal würden bei der Verschmelzung anstelle ihrer Beteiligung an Frauenthal eine entsprechende Beteiligung an einer Tochter-Aktiengesellschaft der Frauenthal erhalten. Diese Aktien wären nicht zum Handel an einer Börse zugelassen, weshalb die Liquidität des Handels eingeschränkt wäre."

Möglicherweise bleibt es aber bei einem Angebot, das zu gleichen Bedingungen wie beim laufenden Pflichtangebot der Ventana Holding GmbH ausfällt.

Derzeit steht den Aktionären die Annahme des laufenden Pflichtangebotes der Ventana Holding GmbH und damit eine Veräußerung ihrer Aktien an die Ventana Holding GmbH - der Frauenthal-Mehrheitseigentümerin - offen. Nach Ansicht des IVA-Präsidenten Wilhelm Rasinger ist dieses übrigens aber nicht annehmbar, weil es zu niedrig sei, sagte er kürzlich zur APA.

(red/apa)