Oberösterreich : BWT: Kein Börsenrückzug, aber eventuell eine Übernahme in den USA

Der geplante Börsenrückzug des oberösterreichischen Wasseraufbereiters Best Water Technology (BWT) ist vorerst gescheitert. Das Landesgericht Wels hat einer Klage von Streubesitzaktionären Folge geleistet. Demnach ist ein Delisting ohne gleichzeitiges Barabfindungsangebot nicht zulässig. Das Gericht habe daher den Verschmelzungsbeschluss, mit dem das Delisting herbeigeführt werden sollte, für nichtig erklärt, berichten das "WirtschaftsBlatt" und "Die Presse".

Urteil nicht rechtskräftig

Das Landesgericht Wels habe sich hinter die Argumentation der Kläger gestellt. So habe es etwa nicht feststellen können, dass mit den kapitalmarktrechtlichen Transparenz- und Offenlegungspflichten ein Wettbewerbsnachteil für BWT gegenüber ihren nicht börsenotierten Mitbewerbern einhergehe, schreibt das "WirtschaftsBlatt". Die Kleinaktionäre hatten auch die Entlastung von BWT-Chef Andreas Weißenbacher angefochten. Auch diesem Ansinnen habe die Richterin vom LG Wels nun stattgeben, heißt es in der "Presse". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie berichtet plant BWT den Rückzug von der Börse. Der Haupteigentümer will dies mit der Fusion mit der nicht notierten Tochtergesellschaft BWT Holding bewerkstelligen.

Übernahme der gesamten Culligan Gruppe wird geprüft

Unterdessen erwägt BWT gleichzeitig auch die Übernahme der Culligan Gruppe, einem internationalen Wasseraufbereiter mit Hauptsitz in Rosemont, Illinois (USA). Seit 2010 gehört bereits der britische Hauswasseraufbereiter Culligan International zu BWT. Zur Finanzierung der neuerlichen Übernahme wird auch eine Kapitalerhöhung ins Auge gefasst.

Bisher habe BWT keine bindende Vereinbarung betreffend der Transaktion abgeschlossen und es sei unklar, ob eine bindende Vereinbarung zustande kommen werde, gab BWT am Mittwoch bekannt. Weiters sei unklar, ob Culligan diese oder eine andere Transaktion (auch mit möglichen anderen Käufern) überhaupt verfolgen werde.

Die laufenden Diskussionen hängen vom zufriedenstellenden Abschluss einer Due Diligence und einer zufriedenstellenden Transaktionsdokumentation ab. Der vorgeschlagene Aktienpreis für eine etwaige Kapitalerhöhung soll höchstens 19,50 Euro betragen. Details einer etwaigen Kapitalerhöhung stünden derzeit noch nicht fest, schreibt BWT in der Pflichtmitteilung. Das BWT-Papier war zuletzt an der Wiener Börse knapp 19 Euro wert. (APA)