Energiewirtschaft : Wieder eine Niederlage für Siemens im Streit um Turbinen für die Krim

Der deutsche Technikkonzern Siemens hat im Streit um Gasturbinen auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim vor Gericht in Moskau erneut eine Niederlage erlitten. Das Schiedsgericht der russischen Hauptstadt hat die Klage zweier Siemens-Töchter auf Rückgabe von vier Turbinen und Rückabwicklung des Geschäfts abgewiesen.

Der Elektrokonzern behält sich nach der neuerlichen Niederlage vor Gericht weitere rechtliche Schritte vor. Man habe das Urteil des Moskauer Schiedsgerichts zur Kenntnis genommen und werde jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, sagte ein Siemens-Sprecher in München. Der Konzern sei aber weiter fest entschlossen, seine Interessen zu verteidigen.

Am Vortag hatte das Schiedsgericht die Klage zweier Siemens-Töchter auf Rückgabe von vier Turbinen und eine Rückabwicklung des Geschäfts abgewiesen. Wegen der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim 2014 hatten die EU und die USA Geschäfte mit der Krim verboten.

Aktuell zum Fall:

Trotz Krim: Siemens will russische Kraftwerke beliefern >>

Siemens-Turbinen für die Krim: Russen beantragen Verschiebung >>

Streit um Turbinen für die Krim: Siemens blitzt in Moskau ab >>

Der Rechtsstreit zieht sich seit Monaten hin. Erst hatte Siemens die russische Firma Technopromexport verklagt, weil die Turbinen entgegen der Lieferverträge und trotz der Sanktionen auf die Krim gebracht wurden. Dieser Prozess ging verloren - ebenso wie jetzt die Klage der Tochterfirmen SGTT in St. Petersburg und Power Machines (Silowyje Maschiny). Moskau beharrt darauf, die von SGTT gebauten Anlagen auf der Krim seien eigentlich russische Fabrikate.

Siemens war bei Vertragsabschluss 2015 davon ausgegangen, die Technik sei für ein Kraftwerk auf der südrussischen Halbinsel Taman bestimmt, die der Krim gegenüber liegt. Schon damals berichteten Moskauer Medien jedoch, dass die Turbinen auf die Krim gelangen könnten. (dpa/apa/red)