Wissen : Wie funktioniert eigentlich der Finanzausgleich?
Die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind im Finanzverfassungsgesetz von 1948 geregelt. Eine Konkretisierung erfolgt im Finanzausgleichsgesetz (FAG). Ausverhandelt wird das FAG zwischen den Finanzausgleichspartnern (Bund, Länder, Gemeindebund, Städtebund). Das Finanzausgleichsgesetz wird alle vier bis sechs Jahre neu verhandelt, das derzeit geltende FAG aus dem Jahr 2008 regelt den Finanzausgleich bis 2016.
Schritt 1: Oberverteilung
Die Summe der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer etc.) wird auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt. Vor der Verteilung erfolgen Vorwegabzüge vor allem für den Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.
Schritte 2+3: Unterverteilung Ländermittel, Gemeindemittel
Die Ländermittel werden auf die Bundesländer auf- geteilt. Großteils (61 Prozent) erfolgt die Verteilung pro Kopf. Etwa 32 Prozent werden nach historischen Fixschlüsseln verteilt. Weiters gibt es Vorwegabzüge u.a. für den EU-Beitrag, die Siedlungswasserwirtschaft und das Landespflegegeld. Die Gemeindemittel werden auf je einen Topf pro Bundesland zugeteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel (53 Prozent), der Volkszahl (16 Prozent) und Fixschlüsseln (17 Prozent).
Schritt 4: Transfers des Bundes
Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden (Landeslehrer, Gesundheits- und Pflegebereich) werden verteilt. Auch Zuschüsse für Flüchtlingsbetreuung, Schienenverbund und klinischen Mehraufwand fallen an.
Schritt 5: Transfers Länder und Gemeinden
Es bestehen sowohl Transfers von den Gemeinden an die Länder (v.a. Umlagen) als auch Transfers von den Ländern an die Gemeinden (v.a. Gemeinde-Bedarfszuweisungen, Landesförderungen). Insgesamt erhalten die Länder um 1,2 Milliarden Euro mehr von den Gemeinden als sie den Gemeinden überweisen.
Wiener mehr Wert als Wiener Neustädter?
Die Aufteilung der Gelder auf die Gemeinden erfolgt grundsätzlich pro Einwohner. Der "abgestufte Bevölkerungsschlüssel" sorgt aber dafür, dass Gemeinden mit mehr Menschen auch mehr Geld je Einwohner erhalten. Mit mehr als 50.000 Einwohnern bekommt man den 2,3fachen Betrag je Kopf. Ursprünglicher Grund war die teure Beseitigung von Kriegsschäden nach 1945. Aus der Interimslösung wurde eine Dauerveranstaltung.
Quelle: KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung, kdz.eu