Kein Export des Sturmgewehrs G36 : Waffenfirma Heckler & Koch verklagt Berlin

Wegen der ausstehenden Zustimmung zu einem Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien hat der Waffenhersteller Heckler & Koch einem Bericht zufolge die deutsche Bundesregierung geklagt. Das Unternehmen habe im August eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen die Regierung erhoben. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" sowie die ARD-Sender NDR und WDR unter Berufung auf Regierungskreise.

Heckler & Koch wartet auf Genehmigung

Darum geht es: Der Waffenproduzent lässt das Sturmgewehr G-36 seit einigen Jahren in Saudi-Arabien in Lizenz herstellen. Für die Produktion sind allerdings fünf Schlüsselkomponenten aus Deutschland notwendig, deren Ausfuhr die Bundesregierung genehmigen muss. Seit Mitte 2014 sei eine solche Genehmigung nicht mehr erteilt worden, berichteten die Medien.

Im jetzt bekannt gewordenen Streit geht es darum, dass derzeit keine Genehmigungen für Zulieferungen zur Lizenzproduktion von G-36-Gewehren in Saudi-Arabien erteilt würden. Heckler & Koch habe die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht, heißt es in den deutschen Medien.

Brisant ist der Vorstoß von Heckler & Koch aus diesem Grund: Sollten die Genehmigungsanträge abgelehnt werden, will das Unternehmen offenbar Schadenersatz fordern. Dabei geht es den Berichten zufolge um einen zweistelligen Millionenbetrag.

Primat der Politik: Grundsatz oder nettes Versprechen?

Konkret richtet sich die Klage demnach gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das dem SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnet ist. Das Bafa habe dem Wirtschaftsministerium die Anträge vorgelegt. Dort sei dann aber auf politischer Ebene entschieden worden, die Zulieferungen zur Produktion der Sturmgewehre in Saudi-Arabien bis auf Weiteres auszusetzen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" anmerkt, ist es offenbar die erste Klage dieser Art - die deshalb auch Schule bei vergleichbaren Konflikten in der Zukunft machen könnte.

Falls sich Heckler & Koch durchsetzt, wäre Kommentatoren zufolge das Primat der Politik - also der Grundsatz, dass politisch getroffene Entscheidungen und nicht Geschäftsinteressen von Konzernen an internationalen Deals das Handeln bestimmen sollten - tatsächlich nur mehr ein hübsches Versprechen.

Berlin will Waffenexporte schärfer prüfen

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte angekündigt, bei der Genehmigung von Waffenexporten restriktiver vorzugehen. Laut "SZ", WDR und NDR führte dies im Fall des Sturmgewehrs mittlerweile zu erheblichem Druck auf diplomatischer Ebene, da Saudi-Arabien die Lieferung der Komponenten verlange.

Rechtlicher Hintergrund

Heckler & Koch habe die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Nach Paragraf 75 der Verwaltungsgerichtsordnung kann ein Unternehmen klagen, wenn über einen Antrag "ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden" ist.

Hersteller spricht von möglichem Schaden für die Bundesrepublik

Heckler & Koch begründete die Klage auf Anfrage der Medien damit, dass der Konzern "drohenden Schaden von unserem Unternehmen sowie der Bundesrepublik abwenden" wolle. Es bestehe die Gefahr, "dass unser Vertragspartner Klage gegen Heckler & Koch" oder die Bundesrepublik erhebe. (red/afp/apa)