Elektromobilität : Mikromobilität: Tretroller aus China, Logo von Volkswagen

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© APA/dpa/Julian Stratenschulte

Der Autokonzern Volkswagen prüft laut "Handelsblatt" einen Einstieg ins E-Scooter-Sharing. VW lasse von einem Dienstleister bereits E-Scooter mit den Logos seiner Sharing-Plattform We Share für einen kommenden Testbetrieb bekleben, berichtete die Zeitung am Montag unter Berufung auf mit dem Projekt betraute Personen. Dieser Dienstleister aus Dortmund kümmere sich neben dem Branding auch um die Beschaffung.

Das Logo von Volkswagen - Tretroller aus China

Volkswagen bestätigte, dass konkrete Projekte bezüglich Mikromobilität in Arbeit seien. "Derzeit gibt es allerdings noch keine Entscheidung", teilte der Konzern dem "Handelsblatt" mit.

Für das mögliche Angebot setze VW auf US-chinesische Technik, berichtete die Zeitung. Die E-Scooter für We Share würden vom US-Hersteller Segway produziert. Seit 2015 befindet sich Segway im Besitz der chinesischen Firma Ninebot.

In Österreich rechtlich Fahrrädern gleichgestellt

Der deutsche Bundesrat will am 17. Mai über die "Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge" abstimmen, die E-Scooter auf deutschen Straßen erlauben soll. Der Verkehrsausschuss sprach sich vergangene Woche aber dafür aus, dass Gehwege für die Tretroller tabu bleiben sollen. Die deutsche Regierung hatte Anfang April eine Verordnung zur Zulassung der Tretroller beschlossen, die auch die Freigabe für die Gehwege bei einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern vorsah. Gegen dieses Vorhaben regte sich Widerstand, auch bei Unfallforschern und Sozialverbänden.

In Österreich hat der Nationalrat im April mittels einer Änderung der Straßenverkehrsordnung E-Scooter mit Fahrrädern gleich gestellt. Fahrer haben damit die gleichen Rechte und Pflichten. Das heißt, sie können - wo vorgesehen - gegen die Einbahn fahren, dürfen aber nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Auch die Promille-Grenze von 0,8 ist einzuhalten. Grundsätzlich verboten wird, mit E-Scootern auf Gehsteigen unterwegs zu sein. Allerdings kann die Behörde durch entsprechende Verordnungen auch Gehsteige und Gehwege freigeben. (afp/apa/red)