Zulieferindustrie : Verzögerungen: Magna Steyr belässt Teile der Produktion vorläufig in Graz

Magna wird die Produktion, die für das slowenischen Werk geplant war, vorläufig in Graz abwickeln. Das kündigte der Autozulieferer laut slowenischen Medienberichten an. Obwohl Probleme mit der Umweltgenehmigung aus dem Weg geräumt wurden, kann Magna den Betrieb in der neuen Lackieranlage in Hoce bei Maribor erst Anfang März aufnehmen, wenn die Genehmigung rechtskräftigt wird. Mehr dazu: Magna rechnet mit Verzögerungen beim neuen Werk in Slowenien >>

Die Gefahr einer längeren Verzögerung, die durch eine angekündigte Beschwerde der Umweltorganisation Rovo drohte, wurde vergangene Woche bei einem Treffen zwischen der NGO und den Umwelt- und Wirtschaftsministern aus dem Weg geräumt.

Produktion in Slowenien sollte eigentlich schon gestartet sein

Magna begrüßte die erreichte Vereinbarung, betonte jedoch, dass sie keinen sofortigen Betriebsstart ermögliche, berichtete die Nachrichtenagentur STA und verwies dabei auf Angaben von Magna in Slowenien. "Wir gingen davon aus, die Produktion in Hoce bereits diese Woche zu starten. Das ist derzeit nicht möglich", hieß es. Um die Aufträge rechtzeitig zu erfüllen, werde nun der für Slowenien geplante Teil der Produktion vorläufig im Grazer Werk in zusätzlichen Schichten erledigt werden, so der Autozulieferer.

Umweltschützer gegen eine "Lex Magna"

Die Umweltorganisation, die vor Gericht die Genehmigung bekämpfen wollte, trat vergangene Woche von ihrem Vorhaben zurück, nachdem das Wirtschaftsministerium auf ihren Vorschlag, das Spezialgesetz für Magna zu ändern, einlenkte. Die NGO, die ihren Widerstand mit dem gesetzlichen Verbot von Industrieobjekten im Wasserschutzgebiet begründe, hatte vorgeschlagen, mit Ergänzung der sogenannten Lex Magna Ausnahmen zu ermöglichen. Die Regierung soll laut Ankündigung nächste Woche über die Gesetzesänderung entscheiden.

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Trotz des Rückzugs der NGO wird die Umweltgenehmigung laut Medienberichten erst Anfang März rechtskräftigt, weil zuvor die einmonatige Beschwerdefrist auslaufen muss. Ohne die rechtskräftige Umweltgenehmigung kann Magna den Betrieb in Slowenien nicht aufnehmen. (apa/red)