USA : US-Steuern: Investment first

Mit dem Tax Cuts And Jobs Act hat Donald Trump eines seiner zentralen Wahlversprechen eingelöst. Im Dezember 2017 beschlossen und mit 1. Jänner 2018 im Kraft getreten, gilt in den USA nun ein System der Unternehmensbesteuerung, das Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie Produktion in die USA zurückholen soll. Von vielen der neuen Regelungen, die im Rahmen der größten US-Steuerreform seit 30 Jahren beschlossen wurden, können auch nicht-amerikanische Unternehmen profitieren. „Auf der positiven Seite steht zum Beispiel die Senkung der KÖSt oder die Möglichkeit der sofortigen Abschreibung von Anlageninvestitionen, negativ sind Bestimmungen zu sehen, die ausländische Konzerne mit geringer Wertschöpfung in den USA benachteiligen“, sagt Klaus Pfleger, Partner bei EY im Bereich International Tax in Wien. Jedes österreichische Unternehmen mit US-Bezug sollte daher individuell prüfen, wie sich die neue Steuersituation auf das Geschäft auswirkt. Wir bringen die wichtigsten Punkte der Reform.

Senkung des KÖSt-Satzes – Das Kernstück der Tax Reform

Die Regelung: Bislang war in den USA bundesweit eine progressive Körperschaftssteuer mit einem Höchstsatz von 35 Prozent gültig. Sie wird durch eine Flat Tax von 21 Prozent ersetzt. Rechnet man die in den meisten Bundesstaaten zusätzlich zur Bundes-KÖSt eingehobenen Unternehmenssteuern, dürfte die Gesamtbelastung im Schnitt bei rund 26 bis 27 Prozent liegen. Verlustvorträge werden unbeschränkt vortragsfähig, die Verrechnung wird jedoch auf 80 Prozent des Gewinns beschränkt.

Die Folgen: Für Unternehmen, die in den USA Steuern zahlen, erhöht sich mit der KÖSt-Senkung der Nettogewinn. Das könnte österreichische Unternehmen dazu bewegen, das Geschäft in den USA auszuweiten und mehr in den USA zu investieren. Zu bedenken ist, dass sich die KÖSt-Senkung auch auf latente Steuern auswirkt und der neue Steuersatz auch bei ihrer Berechnung berücksichtigt werden muss. Mehr liquide Mittel durch niedrigere Steuern werden aus den USA heraus wohl den Markt für Unternehmenszukäufe befeuern.

100-prozentige Sofortabschreibung – Ein Investitionsanreiz

Die Regelung: Anlageninvestitionen von US-Unternehmen werden mit der Steuerreform sofort zu hundert Prozent abschreibbar. Bislang galt der Betrag von 50 Prozent. Ausgenommen von der Regelung, die bis Ende 2026 laufen soll, sind Gebäude, nicht jedoch gebrauchte Wirtschaftsgüter. Vor ihrem Auslaufen wird die Möglichkeit der Sofortabschreibung 2023 auf 80, 2024 auf 60, 2025 auf 40 und 2026 auf 20 Prozent abgesenkt.

Die Folgen: Die Trump-Administration erhofft sich von der Möglichkeit der Sofortabschreibung einen zusätzlichen Wachstumsschub für die amerikanische Wirtschaft und damit auch neue Arbeitsplätze. Davon können auch österreichische Unternehmen in den USA profitieren.

Territorialbesteuerung – Bringing the money home

Die Regelung: Mit dem Übergang vom Welteinkommens- zum Territorialprinzip passen sich die USA den weltweit üblichen Prinzipien an. US-Konzerne können ab 2018 ihre im Ausland erzielten und versteuerten Gewinne bei Beteiligungen von mindestens zehn Prozent in den USA ausschütten, ohne dafür noch einmal Steuern bezahlen zu müssen.

Die Folgen: Bislang haben US-Konzerne ihre außerhalb der USA erzielten Gewinne vielfach in Niedrigsteuerländern gehortet, mit dem Übergang zum Territorialprinzip soll diese Entwicklung gebremst werden. Damit die inzwischen auf rund 2,6 Billionen US-Dollar geschätzten Auslandsgewinne von US- Konzernen nicht unbesteuert vom US- Fiskus in die USA zurückfließen, unterliegen Gewinne, die zwischen 1986 und 2018 im Ausland erwirtschaftet und noch nicht repatriiert wurden, nun einer fiktiven Ausschüttung und zwingender Einmalbesteuerung. Dabei gelten der Satz von acht Prozent bei illiquiden Anlagegütern und der Satz von 15,5 Prozent bei Finanzmitteln.

FDII – Stärkung der digitalen Wirtschaft

Die Regelung: Nicht zuletzt um die digitale Wirtschaft zu stärken, sieht der Tax Cuts And Jobs Act Begünstigungen für Einkünfte aus der ausländischen Verwertung von immateriellen Gütern vor. US-Unternehmen, die geistiges Eigentum, Patente und Marken ins Ausland verkaufen oder vermieten, zahlen nach den Regelungen für das Foreign Derived Intangible Income (FDII) bis 2025 einen Steuersatz von nur 13,1 Prozent, ab 2026 von 16,4 Prozent.

Die Folgen: Die FDII-Regelungen lassen klar den Wunsch erkennen, die USA als Innovationsstandort zu stärken. Davon können auch nicht-amerikanische Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Forschung und Entwicklung vor Ort ansiedeln, anstatt sie aus dem Ausland zu beziehen. Das wird in der Zukunft teurer (siehe Punkt 5). FDII ist die amerikanische Antwort auf Patentboxen, die insbesondere in Europa umfangreiche Begünstigungen für die Besteuerung von immateriellem Vermögen vorsehen.

BEAT – Ein Nachteil für internationale Konzerne

Die Regelung: Die Base Erosion and Anti-abuse Tax (BEAT) ist das Gegenstück zu jener FDII-Regelung, die den Export von immateriellen Gütern aus den USA begünstigen soll. Sie soll verhindern, dass Unternehmen durch die Bezahlung von Lizenzen, Zinsen und mit Gewinnaufschlag verrechneten Dienstleistungen an ausländische Konzernunternehmen den Gewinn in den USA soweit minimieren, dass die US- Steuerquote des Unternehmens unter einen gewissen Minimumsatz fällt. Die Regelung gilt nur für Konzernunternehmen mit einem Konzernumsatz von mehr als 500 Mio. US-Dollar im Dreijahresdurchschnitt.

Die Folgen: Da BEAT im Effekt zur Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben führt, kann sich daraus eine deutliche Erhöhung der Steuerbelastung in den USA ergeben, die im Extremfall sogar über den bisherigen 35-prozentigen Steuersatz hinausgehen kann. Das gilt besonders für Unternehmen mit geringer Wertschöpfung in den USA.

Die BEAT-Regelungen führen damit zu einer Doppelbesteuerung. Einzig positiv ist, dass Warenimporte nicht von der BEAT-Regelung umfasst sind. Um negative Auswirkungen von BEAT zu verhindern, sollten Unternehmen einerseits die Finanzierung in den USA überdenken und zum Beispiel die Reduktion von Konzernfremdfinanzierung überlegen. Andererseits wäre im Einzelfall auch zu prüfen, ob Aufwendungen für Lizenzen und Ähnliches nicht in die Wareneinstandspreise eingepreist werden können.

Zinsabzugsbeschränkung – Reduktion von Abschreibungsmöglichkeiten

Die Regelung: Im Zuge der Tax Cuts And Jobs Act schränken die USA auch die bislang recht großzügige Möglichkeit ein, Zinsaufwendungen abzuschreiben. Der Netto-Zinsaufwand, egal ob an andere Konzernunternehmen oder an Dritte, ist nur noch bis zur Höhe von dreißig Prozent des EBITDA sofort abzugsfähig. Ab 2022 erfolgt eine weitere Verschärfung, weil ab dann die dreißig Prozent auf das EBIT bezogen werden.

Die Folgen: Gemeinsam mit den BEAT-Regelungen schafft die Zinsabzugsbeschränkung ein Steuerungselement, das Unternehmen dazu bringen soll, Investitionen in den USA unter Einsatz von möglichst viel Eigenkapital zu tätigen. Inwiefern sich daraus für österreichische Unternehmen die Notwendigkeit ergibt, das eigene Finanzierungsverhalten in den Vereinigten Staaten zu überdenken, hängt sehr stark vom Einzelfall ab.

GILTI – Ein Mittel gegen Steuerflucht

Die Regelung: Die Bestimmungen zur Besteuerung von Global Intangible Low Taxed Income (GILTI) sind ein weiteres Element der US-Steuerreform, das Steuervermeidungskonstrukte verhindern will. Durch neu beschlossene Hinzurechnungsvorschriften unterliegt die Hälfte der Gewinne von ausländischen Töchtern, die aus abnutzbaren materiellen Gütern lukriert werden, der US- Besteuerung, sobald die Gewinne die Standardrendite von zehn Prozent überschreiten.

Die Folgen: Mit GILTI wird die schon bestehende Hinzurechnungsbesteuerung ausgedehnt. Der Gesetzgeber will damit einer Aushöhlung der US-Steuerbemessungsgrundlage in Folge des Übergangs vom Welteinkommens- zum Territorialprinzip entgegensteuern. Mit dieser hochkomplexen Regelung wird im Endeffekt im Ausland gering besteuertes Einkommen beim US-Anteilseigner besteuert. Beträgt die effektive Ertragssteuerbelastung im Ausland mindestens 90 Prozent des US-Satzes, fällt allerdings keine weitere US-Steuer an.

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