Autoindustrie : Urteil: Skoda muss Zulieferer Prevent Schadenersatz zahlen

Die Volkswagen-Tochter Skoda muss einem Tochterunternehmen ihres früheren Zulieferers Prevent nach der Aufkündigung eines Vertrags über Autositzlehnen Schadenersatz zahlen. Eine genaue Summe wird in einem entsprechenden Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zwar nicht genannt - die Entschädigung soll sich aber auf den Wert ausgebliebener Lieferungen von April 2019 bis Ende 2025 beziehen.

Der Streitwert selbst liegt bei 7 Millionen Euro, Prevent sieht eine Signalwirkung auch für andere Prozesse. VW hatte mit 31. März 2019 Verträge mit der Firmengruppe nach einem Lieferboykott und heftigem Streit um Konditionen einseitig beendet, vor weiteren Gerichten und in weiteren Ländern laufen noch Verfahren.

Die Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag, ergibt sich aus der Berufung gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Hannover. Der Kartellsenat des Celler OLG beschloss nun, die ursprünglichen Kläger Volkswagen AG und Skoda müssten dem Prevent-Ableger TWB "allen Schaden ersetzen", der aus der Kündigung des Liefervertrags und Verweigerung von dessen Erfüllung "entstanden ist oder noch entstehen wird". Skoda soll außerdem Auskunft darüber geben, welche Ersatzlieferanten seit April 2019 ausgewählt wurden.

Volkswagen: Das Urteil ist falsch

Volkswagen erklärte, man halte das Urteil für falsch. Unter anderem hätten die Richter nicht ausreichend berücksichtigt, dass aus Sicht des Konzerns eine mögliche Drohung mit einem erneuten Lieferstopp durch Prevent im Raum gestanden sei. Es würden weitere Rechtsmittel geprüft. Ein Prevent-Sprecher entgegnete, der Zulieferer sehe sich bestätigt, dass die Skoda-Kündigungen "unbegründet und rechtswidrig waren". Es geht etwa um die Modelle Octavia, Karoq und Superb. (dpa/apa/red)