Österreich : Über 80 Prozent aller Luxuswagen werden auf Firmen und Behörden zugelassen

Mehr als die Hälfte aller Neuwagen werden auf Firmen und andere "juristische Personen" zugelassen, wie etwa die öffentliche Hand. Den österreichweit höchsten Anteil von Firmenwagen hat Wien-Liesing mit 86 Prozent, bei den Landeshauptstädten ist es Salzburg mit 82 Prozent. Wien kommt auf 71 Prozent. Den geringsten Anteil haben das Burgenland und Kärnten mit 43 Prozent, so der VCÖ.

Den höchsten Anteil von Firmenwagen gibt es laut Verkehrsclub Österreich bei den Modellen der Luxusklasse mit 86 Prozent, am zweithöchsten bei Modellen der Oberklasse mit 75 Prozent. Auch bei großen SUV ist der Anteil der nicht auf private Haushalte angemeldeten Neuwagen mit 71 Prozent sehr hoch, rechnet der VCÖ vor. Am niedrigsten ist demnach der Anteil der Firmenwagen bei Kleinwagen mit 49 Prozent.

VCÖ-Expertin Ulla Rasmussen appellierte an die Regierung, Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch beim Sachbezug für Firmenwagen vorzunehmen, damit die Anschaffung verbrauchsarmer Pkw forciert wird. Das hätte nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für die Gebrauchtauto-Käufer. "Je mehr spritsparende Modelle von Unternehmen angeschafft werden, umso mehr spritsparende Modelle kommen dann auf den Gebrauchtwagenmarkt", so Rasmussen.

Sie rechnete in einer Aussendung vor: Derzeit gibt es bei der NoVA bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 250 Gramm einen CO2-Malus von 20 Euro pro Gramm. Aktuelle Formel: (CO2-Wert -90) dividiert durch 5. Das Ergebnis minus 300 Euro Abzugposten ergibt die NoVA. Der VCÖ schlägt vor, den Wert für den Malus von 250 auf 160 Gramm zu senken. Der Höchststeuersatz von 32 Prozent sei abzuschaffen, ebenso der Abzugposten von 300 Euro.

Auch beim Sachbezug seien die bestehenden CO2-Grenzen deutlich zu senken. Derzeit gibt es für Firmenwagen bereits bei weniger als 124 Gramm CO2 pro Kilometer den ermäßigten Sachbezug von 1,5 Prozent. Schon im Vorjahr wiesen rund 55 Prozent der Neuwagen einen CO2-Wert von unter 124 Gramm auf. Der VCÖ betont, dass ein ermäßigter Sachbezug nur bei Pkw mit weniger als 80 Gramm CO2 gerechtfertigt ist - das entspricht etwa einem 3-Liter-Auto. (apa/red)