Justiz : ThyssenKrupp: Millionenschwere Kartellstrafe soll früherer Manager zahlen

Thyssenkrupp hat vor dem deutschen Bundesarbeitsgericht keine Klarheit gewonnen, ob der Konzern ein Millionen-Bußgeld im sogenannten "Schienenkartell" an einen früheren Manager weiterreichen kann. Der Fall sei zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen worden, erklärte das Gericht in Erfurt.

Das Kartell hatte über Jahre wettbewerbswidrige Preisabsprachen bei Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn und andere Kunden getroffen. Es war 2011 aufgeflogen. Thyssenkrupp war anschließend zu einer Kartellstrafe von 191 Mio. Euro verurteilt worden. Der Konzern will diese Summe auf den früheren Manager abwälzen. Zudem fordert Thyssenkrupp von ihm Schadenersatz in Höhe von 100 Mio. Euro.

Streit dauert seit Jahren an

Der Streit läuft bereits seit Jahren. Das Arbeitsgericht hatte die Klage von Thyssenkrupp abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte die Berufung von Thyssenkrupp in einem Teilurteil zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hob das Teilurteil nun wieder auf. "Wir begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht unserer Rechtsansicht gefolgt ist und der Revision stattgegeben hat", erklärte der Konzern. Thyssenkrupp sei zuversichtlich, dass das Landesarbeitsgericht nun in seinem Sinne entscheide.

"Wir haben nicht verloren. Es wird alles nur wieder auf Null gestellt", betonte hingegen der Anwalt des Beklagten. Für seinen Mandanten, den der seit über fünf Jahren dauernde Rechtsstreit auch belastet, sei das aber natürlich kein befriedigendes Ergebnis. (reuters/apa/red)