Sozialdumping : Subfirma arbeitet für Andritz ganz ohne Papiere - EuGH hebt Strafe auf

Der Europäische Gerichtshof hat hohe Geldstrafen gekippt, die in der Steiermark gegen ein kroatisches Bauunternehmen wegen fehlender Lohnunterlagen und Beschäftigungsbewilligungen verhängt worden sind. Die Sanktionen gingen über die Grenzen dessen hinaus, was zur Gewährleistung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen erforderlich sei, urteilten die EU-Richter.

Kroatische Subfirma kann keinerlei Unterlagen vorlegen

Bei einer Baustellenkontrolle in der Steiermark stellte die Finanzpolizei fest, dass für die dort eingesetzten Arbeitnehmer des kroatischen Unternehmens weder die erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen noch die erforderlichen Lohnunterlagen vorlagen.

Millionenstrafen gegen Firma und direkt gegen Vorstände von Andritz

Die Bezirkshauptmannschaft Murtal belegte den Geschäftsführer des kroatischen Unternehmens Brodmont, das dem österreichischen Anlagenbauer Andritz für Arbeiten an einer Kesselanlage mehr als 200 Arbeitnehmer überließ, mit einer Buße von über 3 Mio. Euro. Außerdem hat die Bezirkshauptmannschaft gegen jedes der vier Vorstandsmitglieder von Andritz Geldstrafen von 2,6 Mio. und 2,4 Mio. Euro verhängt.

Im Fall ihrer Uneinbringlichkeit sollten diese Geldstrafen in mehrjährige Haftstrafen umgewandelt werden. Die Betroffenen haben gegen die Bescheide Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht Steiermark erhoben, das die Fälle (C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18) an den EuGH verwies. (apa/red)

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