Außenhandel : Strafzölle auf Stahl: Diese 5 Möglichkeiten hat die EU
Wegen der angekündigten US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium hat die EU in den vergangenen Tagen viel gedroht. Was die Europäer im Streit mit ihrem wichtigsten Handelspartner tatsächlich tun, wird sich erst nach der endgültigen Entscheidung von US-Präsident Donald Trump zeigen.
Eine zentrale Bemerkung vorab: Bisher gibt es keine konkreten Schritte - nur Drohungen
Eines jedoch vorab: Unmittelbar verhängen wird Brüssel die Strafabgaben noch nicht. Vorher muss US-Präsident Donald Trump die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte auch wirklich umsetzen. Denn das wird im lauten TOnfall aktueller Meldungen bisher übersehen: Bisher gibt es nichts als Drohungen.
Falls die Maßnahmen aber tatsächlich kommen, haben Europäer mehrere Möglichkeiten. Hier die Übersicht:
(1) Nichts tun
Die Europäer könnten erst einmal nichts tun, um den US-Präsidenten nicht weiter zu reizen. Denn der hat bereits mit weiteren Strafzöllen auf europäische Autos gedroht. An einem Handelskrieg an allen Fronten hat die EU kein Interesse.
Denn die USA sind mit 375 Mrd. Euro der mit Abstand größte Absatzmarkt der europäischen Wirtschaft. Die EU-Exporte von Stahl und Aluminium belaufen sich dagegen auf gut 6 Mrd. Euro Euro pro Jahr. Zumindest bei Produkten höherer Qualität dürften sich die US-Aufschläge anders als bei Billigstahl auch nicht de facto als Einfuhrstopp auswirken.
(2) Frist setzen
Die EU könnte Trump unter Androhung konkreter Gegenmaßnahmen eine Frist setzen, die Zölle wieder zurückzunehmen. "Wir könnten Washington noch ein paar Monate geben", sagt ein EU-Diplomat.
Der Diplomat räumt aber ein, dass kaum jemand in der EU glaubt, dass dies bei Trump Wirkung zeigen würde. "Wenn der Beschluss für Strafzölle erst einmal gefasst ist, ist unwahrscheinlich, dass sie bald wieder zurückgenommen werden."
(3) US-Produkte mit Strafzöllen belegen
Die EU bereitet nach eigenen Angaben bereits seit dem vergangenen Jahr mögliche Strafzölle auf US-Produkte vor. Wie es aus EU-Kreisen heißt, würde ein Drittel sich auf Stahlprodukte beziehen, ein Drittel auf landwirtschaftliche Güter und ein Drittel auf weitere Warentypen.
Darunter ist etwa Mais und Orangensaft, Kosmetik, Kleidung. Die Kommission habe die Vertreter der 28 EU-Länder über die Sanktionsliste informiert, sagten EU-Diplomaten. Insgesamt stehen auf der EU-Liste US-Produkte im Wert von 2,8 Mrd. Euro. So importiert die Union allein Lebensmittel und Getränke im Wert von knapp einer Milliarde Euro aus den USA.
Laut EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sind dabei auch Strafzölle auf typisch amerikanische Produkte wie Bourbon-Whiskey, Harley-Davidson-Motorräder oder Levi's-Jeans in Vorbereitung. Dies könnte teils auch gezielt Bundesstaaten von Trumps politischen Unterstützern treffen.
(4) Beschwerde bei der WTO einlegen
Die EU kann vor der Welthandelsorganisation WTO Beschwerde gegen Trumps Strafzölle einlegen. Die EU werde mit anderen betroffenen Ländern Kontakt aufnehmen, um gegebenenfalls auch gemeinsam mit anderen betroffenen Ländern vor die WTO zu ziehen, sagt der Vize-Präsident der EU-Kommission, Jyrki Katainen.
Die WTO-Verfahren sind allerdings lang. Bei Erfolg sind aber Sanktionen in Milliardenhöhe denkbar. Trump hat jedoch bereits gedroht, die WTO zu verlassen und blockiert die Ernennung neuer Richter für das Streitschlichtungsgremium der Organisation.
(5) Selbst "Schutzmaßnahmen" verhängen
Auch sogenannte Schutzmaßnahmen (englisch: safeguard measures) sind im Notfall nach den WTO-Regeln möglich, wenn Einfuhren eine ernsthafte Schädigung der heimischen Industrie zu verursachen drohen. Sie würden angesichts eines eher geringen Importvolumens weniger die USA treffen, sondern vor allem andere Exportländer.
Denn die EU befürchtet "Sekundäreffekte" durch die US-Einfuhrbeschränkungen: Stahlproduzenten wie Brasilien, Russland, Südkorea, Taiwan oder die Türkei könnten versuchen, ihre in den USA nicht mehr wettbewerbsfähigen Produkte auf den europäischen Markt umzulenken.
(red/afp/reuters/apa)
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