Paketlogistik : Strafverfahren wegen Datenhandel: Post sieht sich weiter im Recht

Die Post ist im Zuge des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens bei der Datenschutzbehörde rund um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Sample-Gruppen einer Aufforderung zur Rechtfertigung nachgekommen. Das bestätigte eine von der Post beauftragte Anwaltskanzlei gegenüber der APA. Zuvor war die Thematik in einem "Addendum"-Bericht aufgegriffen worden.

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Anwalt der Post: "Am Ende wird nichts herauskommen"

Der Anwalt bekräftigte die Post-Ansicht, wonach bei der Sache "am Ende nichts herauskommen wird. Die Post ist nicht der Hort des Bösen." Es seien keine persönlich-sensiblen Datensätze gespeichert worden. Auch nach den Regeln der Gewerbeordnung werde vorgegangen.

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Exemplarisch ging der Anwalt auf das Beispiel eines großen Online-Händlers ein. Wenn ein Kunde auf der Homepage des Online-Händlers eine Datenschutzerklärung akzeptiere, die die Datenweitergabe einschließe, übergebe der Online-Händler die Daten einem anderen Dienstleister.

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Der Dienstleister gebe diese Daten an die Post weiter und die Post ermögliche es dann, dass Papierwerbung an jene Person gehe, die vorher beim Online-Händler die Datenschutzerklärung abgegeben habe. "Das machen alle. Die gesamte Direktmarketingindustrie lebt davon", so der Anwalt. (apa/red)