Preisabsprachen : Stahlhändler müssen über halbe Million Euro Strafe zahlen

Mit einem Urteil des Kartellgerichts gegen den Stahlhändler Frankstahl ist ein größeres Kartellverfahren gegen mehrere Stahlgroßhändler zu Ende gegangen. Das hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegenüber dem INDUSTRIEMAGAZIN bestätigt.

Laut der jetzt veröffentlichten Entscheidung muss die Frankstahl Rohr- und Stahlhandelsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe von 147.000 Euro zahlen. Der Beschluss ist rechtskräftig und entspricht den Anträgen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Strafen gegen andere Stahlhändler wurden bereits vorher veröffentlicht. Dabei ist die gegen Frankstahl verhängte Geldbuße keineswegs der höchste Betrag.

Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 577.000 Euro

Insgesamt wurden Geldbußen in Höhe von 577.000 wegen Absprachen verhängt. Die Geldbuße von Eisen Wagner Gesellschaft m.b.H beträgt 150.000 Euro; von FILLI Stahlgroßhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung 32.500 Euro; von Mechel Service Stahlhandel Austria GmbH 200.000 Euro und von Franz Großschädl Stahlgroßhandel Gesellschaft m.b.H. 47.500. Bei Weyland GmbH wurde eine Zuwiderhandlung wegen Absprachen im Stahlhandel festgestellt.

Verfahren abgeschlossen

Die jetzt getroffene Entscheidung war die letzte in einem größeren Verfahren gegen mehrere Stahlgroßhändler. Nach Angaben der Bundeswettbewerbsbehörde wurden zwischen November 2014 und Mai 2015 nach Ermittlungen gegen mehrere Stahlgroßhändler Anträge auf Geldbußen beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht eingebracht. Wesentlich waren demnach die Hinweise zweier Kronzeugen, die mit der BWB kooperierten. Gegen den ersten Kronzeugen wurde keine Geldbuße, sondern lediglich die Feststellung der Zuwiderhandlung beantragt.

In diesem Verfahren sind damit alle laufenden Prozesse gegen das Kartell rechtskräftig abgeschlossen, bestätigt die Behörde gegenüber dem INDUSTRIEMAGAZIN.

Weitere Details zu den Ermittlungen

Nach Ermittlungsergebnissen der Behörde haben im Zeitraum zwischen Jänner 2012 und November 2013 insgesamt 16 multilaterale Treffen stattgefunden. Bei diesen Treffen haben Vertreter der Unternehmen Eisen Wagner, FILLI, Mechel, Großschädl, Weyland, Frankstahl und Vertreter weiterer Unternehmen teilgenommen. "Dabei wurden kartellrechtswidrige Verhaltensweisen gesetzt", schreibt die Behörde.

Ein Vertreter der Stahlhändlerseite betont in diesem Zusammenhang jedoch gegenüber dem INDUSTRIEMAGAZIN, dass es nur bei einem geringen Teil der Umsätze zu Preisabsprachen gekommen sei. Auch sei es zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und den Stahlhändlern nicht zu einem Prozess gekommen, weil man sich im Vorfeld geeinigt habe.

Milderungsgrund: Vereinbarungen wurden nur teilweise umgesetzt

Auch die BWB führt in ihrem Schreiben einen Milderungsgrund an. So sei bei allen Unternehmen mildernd zu berücksichtigen gewesen, dass es nur zu einer sehr eingeschränkten Umsetzung der Vereinbarungen gekommen sei. Sämtliche Unternehmen, so die Behörde, hätten sich durch ihr eigenes Verhalten den rechtswidrigen Vereinbarungen entzogen. Durch diese Verhaltensweise am Markt sei es "zu keiner oder nur zu einer sehr geringfügigen Bereicherung" gekommen.

In anderen Worten: Offenbar wurden tatsächlich Preisabsprachen getroffen - nach Ermittlungen der BWB haben sich jedoch die Stahlhändler kaum daran gehalten. (pm)

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