Steuern : Registrierkasse: WKÖ will Beibehaltung der "15-Warengruppen-Regelung"

Die "15-Warengruppen-Regelung" bei der Registrierkassenpflicht ist bis Ende 2020 befristet. Die Wirtschaftskammer drängt nun darauf, die Vereinfachung zu entfristen. Es habe bereits Gespräche mit dem Finanzministerium gegeben, sagte Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der WKÖ-Bundessparte Handel, zur APA. "Das Problem wird gesehen."

Bei der im Jahr 2016 eingeführten Registrierkassenpflicht war zunächst vorgesehen, dass auf Kassenbelegen beispielsweise nicht "Getränk" als Sammelbegriff stehen darf, sondern Marke und Menge des gekauften Produktes angeführt werden muss.

Schließlich wurde aber eine befristete Regelung eingeführt, dass Händler ohne Scannerkassen und Warenwirtschaftssystem im Voraus 15 Warengruppen für ihr Sortiment definieren können.

Ein Warenwirtschaftssystem wäre für kleine Händler, etwa im Bereich Parfümerie, Spielwaren und Textil, eine teure Anschaffung und müsste laufend von Mitarbeitern gewartet werden, so die WKÖ-Vertreterin. Insgesamt würde die Registrierkassenpflicht nun aber "gut laufen". (apa/red)