Metallindustrie : "Qualität immer schlechter": Betrugsprozess gegen Metallhändler in in Klagenfurt

Ein Betrugsprozess gegen einen 53-jährigen Steirer ist am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. Staatsanwalt Markus Kitz wirft dem Mann vor, als Zwischenhändler für Altmetall seinen Lieferanten mehr als eine Million Euro für gelieferte Ware nicht gezahlt zu haben. Der Mann bekannte sich nicht schuldig.

Das Verfahren hatte Ende 2018 begonnen. Mit seinem Unternehmen mit Sitz in Klagenfurt hatte der Angeklagte eine Stahlhütte in der Steiermark beliefert. Den Schrott dafür bezog er von drei slowakischen Unternehmen, die gegen den Mann wegen nicht erfolgter Zahlungen zivilrechtlich vorgingen und auch Strafanzeige erstatteten. Die inkriminierten Handlungen erfolgten im Jahr 2015.

Es stehe außer Streit, dass Zahlungen nicht geleistet wurden, es gehe um die Motivlage, das sei relevant für den Betrug, erklärte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Matthias Polak. In diesem Zusammenhang müsse man versuchen, herauszufinden, wann was bestellt worden sei.

Der Angeklagte sagte, er habe sowohl mit den slowakischen Lieferanten als auch mit der steirischen Hütte eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die tatsächlichen Preise und Mengen unterliegen stets Schwankungen. Die Abrechnung laufe über die Stahlhütte. Dort werde gewogen und die Qualität des Altmetalls festgestellt, so der Angeklagte. Auf Basis dieser Daten erhalte er dann eine Zwischenabrechnung, diese wiederum bilde die Grundlage für die Abrechnung mit seinem Lieferanten, denn Mengen und Qualitäten konnten von den Bestellungen abweichen.

"Qualität immer schlechter"

Die Diskrepanz zwischen gewünschter und gelieferter Qualität sei im Jahr 2015 immer größer geworden. Die Qualität sei immer schlechter geworden, daher habe er die Zahlungen eingestellt, verantwortete sich der Angeklagte, der die ihm vom Staatsanwalt vorgeworfene Betrugsabsicht bestritt. Sein Verhalten begründete der Mann auch mit der Tatsache, dass er mit den zunehmenden Reklamationen einen gewaltigen Mehraufwand gehabt habe und die Kosten habe weitergeben wollen.

Einer der slowakischen Lieferanten hingegen erzählte als Zeuge, die Abrechnung sei nur nach tatsächlich erfolgter Lieferung und nicht nach Bestellung geschehen. Er habe nur jenen Betrag verrechnet, der ihm von der Firma des Angeklagten genannt worden sei. Es habe auch einen gerichtlichen Vergleich mit dem Angeklagten gegeben, wonach dieser ihm rund 58.000 Euro hätte zahlen sollen. Bis dato habe er aber kein Geld gesehen. Den Angeklagten habe er erst bei diesem Zivilprozess kennengelernt, die Bestellmengen habe er mit einer Angestellten der Firma jeweils am 10. jeden Monats vereinbart.

Eine Zeugin, eine Italienerin, erzählte, der Angeklagte, mit dem sie zu diesem Zeitpunkt eine Beziehung hatte, habe ihr vorgeschlagen in Österreich ein Streetfood-Projekt auf die Beine zu stellen. Für die Finanzierung des gemeinsamen Unternehmens wolle man "ein Eisengeschäft machen". Die Italienerin war dann von Ende 2014 in einem der zwei Handelsunternehmen des Angeklagten bis Ende 2016 als Geschäftsführerin eingetragen.

Weiters sagte die Frau, die mittlerweile wieder in Italien lebt, sie sei zwar am Unternehmen beteiligt gewesen, habe aber nie Gewinne gesehen und aus der Gesellschaft dann wieder hinauswollen, denn sie habe von dem Geschäft keine Ahnung gehabt.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt. (apa/red)