Autoindustrie : Porsche Holding, VW und die Anleger - ein Streit von 2008 geht weiter

Das Milliardenverfahren um die Folgen der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche Automobil Holding SE wird am 5. Juni fortgesetzt. Weitere Termine sind am 6., 12., 14. und 19. Juni angesetzt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Celle sagte.

Hintergrund des Verfahrens (Az.: 13 Kap 1/16) ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Das war 2008 - und gelang nur zum Teil.

Am Ende hielt die Porsche-Holdinggesellschaft mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen, die Sportwagenmarke Porsche musste an VW abgegeben werden. Es gab Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete. Diese argumentieren, sie seien falsch informiert worden. Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche belaufen sich nach Angaben von Volkswagen-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch auf rund 5,4 Milliarden Euro.

Nach Verhandlungsbeginn im vergangenen Oktober hatte der Kartellsenat, der in Hannover tagte, einen Befangenheitsantrag der klagenden Aktionäre gegen die Richter abgelehnt. Zwischenzeitlich wurden früheren Angaben zufolge sechs Befangenheitsanträge verschiedener Anleger gegen insgesamt sechs Richter sowie vier sogenannte Gehörsrügen zurückgewiesen. Damit hätten die Anleger sich gegen die Zurückweisung ihrer Anträge wehren wollen.

Einige Kläger beim Musterverfahren hatten "Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit" der Richter geäußert: Der Vorsitzende Richter habe in seiner vorläufigen Rechtsauffassung erkennen lassen, dass er Hedgefonds und deren Geschäftspraktiken nicht für schutzwürdig halte, kritisierten die Kläger damals. Unter anderem sind aber auch Hedgefonds an dem Verfahren beteiligt. Das Gericht konnte den Angaben zufolge nicht feststellen, dass der Richter diese Äußerungen überhaupt getätigt habe.

Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall eines stellvertretenden Musterklägers verhandelt. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Es ist nicht das erste Verfahren in diesem Zusammenhang. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 eine Milliardenklage von Hedgefonds abgewiesen. Die Kläger hatten 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert, mit der Entscheidung des BGH war dieser Fall aber rechtskräftig vom Tisch. Das Landgericht Stuttgart sprach zudem die früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter in einem Prozess um Marktmanipulation frei. (dpa/apa/red)