Öl- und Gasindustrie : OMV-Handy-Kontrollen bringen saftige Strafe

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Dass die teilstaatliche OMV im Frühjahr 2021 E-Mails und Diensthandys durchsuchen ließ, könnte für den Öl- und Chemiekonzern nun sehr teuer werden. Wie das Magazin "Dossier" berichtet, hat die Datenschutzbehörde (DSB) ihr Prüfverfahren abgeschlossen - und eine Rechtsverletzung festgestellt. Die OMV wird dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben, sagte ein Konzernsprecher zur APA.

Die Post entging damals durch einen Formfehler einer empfindlichen Strafe von 18 Mio. Euro. War es bei der Post die Zuordnung politischer Neigungen aufgrund von demografischen Daten, geht es bei der OMV um den Ärger der Geschäftsführung, dass Vorstandsinterna an Medien gespielt worden sein sollen. Es wurde zwar die Einwilligung der Mitarbeiter zu den Kontrollen eingeholt, allerdings war der Betriebsrat nicht in die Handykontrollen eingebunden.

"Das Verfahren gegen die OMV AG wurde Ende Juli abgeschlossen", zitiert heute "Dossier" den stellvertretender DSB-Leiter Matthias Schmidl. Von der OMV hieß es zum Magazin: "Die OMV vertritt eine andere Rechtsmeinung als die Datenschutzbehörde, und wir stützen uns dabei auf ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Franz Marhold. Aus diesem Grund werden wir auch das vorgesehene Rechtsmittel ergreifen und Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben." Das Gericht werde sich voraussichtlich im Herbst mit der OMV-Datenschutzaffäre befassen. Strafrahmen wurde im Bescheid keiner genannt.

Wie "Dossier" weiter berichtet, soll es im Betriebsrat nach wir vor die Befürchtung geben, dass er von der Firma ausspioniert wird. "Wir können nicht ausschließen, dass Betriebsratsmitglieder überwacht werden, da wir leider in der Vergangenheit mit internen Untersuchungen konfrontiert waren", sagte Anwältin Katharina Körber-Risak, sie ist Rechtsberaterin des OMV-Konzernbetriebsrats. Eine Anfrage betreffend Mitarbeiterüberwachung sei "unbefriedigend" beantwortet worden.

Weiters soll es nach wie vor Unruhe rund um den Kauf der Chemietochter Borealis geben. Eine Anzeige der NEOS-Abgeordneten Karin Doppelbauer beschäftige weiterhin die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Vereinfacht gesagt steht der Verdacht im Raum, dass der Aufsichtsrat nicht korrekt über Personalentscheidungen informiert wurde. Die Konzernführung hielt dazu gegenüber dem Magazin fest, dass alles korrekt abgelaufen ist. (Apa/red)