Bahn : Österreich muss wegen Zulassung von Lokführern vor den EuGH
Österreich wird sich wegen der Nichteinhaltung von EU-Recht bei der Zulassung von Lokführern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verantworten müssen. Dies teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Begründet wird die Entscheidung der Kommission, den Fall an den EuGH zu verweisen, damit, dass die mit der Zulassung betraute Behörde nicht den europäischen Bestimmungen entspreche.
"Die mit der Zulassung von Triebfahrzeugführern beauftragte Behörde ist die öffentliche Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH), die Aufgabe sollte jedoch vom Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie des Landes Österreich erfüllt werden." Es wäre an Österreich gelegen, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Situation zu beheben, so die Einschätzung der Kommission.
Die EU-Behörde hatte im November 2015 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, indem sie ein Aufforderungsschreiben an die nationalen Behörden richtete. Darauf folgte im April 2017 eine begründete Stellungnahme, der ebenfalls nicht nachgekommen wurde. (apa/red)