Förderungen : Novelle der Transparenzdatenbank: Wichtigste Änderungen im Überblick

Steuern vom Laptop aus
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Die Regierung hat den Entwurf zur Änderung der Transparenzdatenbank beschlossen. In diese sollen Bund, Länder und Gemeinden Daten über Sozialleistungen und Förderungen eintragen. Die Einmeldung beruht allerdings weiterhin großteils auf Freiwilligkeit.

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) legte bereits Ende des vergangenen Jahres einen Entwurf vor, der für zahlreiche kritische Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren sorgte. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wurden nun kleinere Änderungen vorgenommen. So sollen etwa die Daten nur in anonymisierter Form Dritten überlassen werden dürfen.

Der hier auf den Seiten des Kanzleramts abrufbare Entwurf sieht vor, dass eine Mitteilung an die Transparenzdatenbank künftig nicht erst bei der Auszahlung erfolgen soll, sondern schon bei Gewährung der Förderung. Außerdem soll der jeweilige Bearbeitungsstand eines Förderantrages erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Zur besseren Auswertung und Steuerung von Förderungen ist eine Beschreibung des Fördergegenstandes mittels vorgegebenem Katalog vorgesehen.

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Der Finanzminister darf die gespeicherten Daten zu bestimmten Zwecken verarbeiten und an Dritte übermitteln - allerdings, anders als ursprünglich geplant, nur in anonymisierter Form. Außerdem kann das Finanzministerium diese Daten künftig auch verwenden, um die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu überprüfen. Mit der Novelle wird außerdem die Strafdrohung bei unberechtigten Abfragen deutlich angehoben, und zwar von 20.000 Euro auf 50.000 Euro.

Die Bundesländer haben sich durch den Finanzausgleich 2017 verpflichtet, ihre gewährten Förderungen nur im Bereich Energie und Umwelt einzumelden. Darüber hinaus gibt es auch mit der Novelle keine Verpflichtung zur Einmeldung. Bisher melden nur Oberösterreich und Niederösterreich freiwillig alle Bereiche ein. Auch Vorarlberg, Tirol, Salzburg und die Steiermark haben angekündigt, künftig ihre Förderungen einzuspeisen. Die Neuerungen sollen schrittweise ab Herbst 2019 in Kraft treten. (apa/red)