Standort Wien : Niki: Mitarbeiter und Masseverwalter für schnellen Verkauf an Vueling

Durch die Entscheidung des Gerichts in Korneuburg, in Österreich über die Fluglinie Niki ein Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen, gibt es nun in Deutschland und Österreich zwei gleichberechtigte Verfahren. Dadurch gibt es zwei Insolvenzmassen - eine in Deutschland, eine in Österreich.

Österreichs Masseverwalterin kann nur Österreichs Anteile verkaufen

Die österreichische Masseverwalterin Ulla Reisch kann aber wohl nur die österreichischen Vermögen verkaufen. Das räumt sie selber in einem Schreiben an potenzielle Bieter für Niki ein. Diese sollten berücksichtigen, dass nach aktuellem Wissensstand die in Deutschland liegenden Verbindlichkeiten nicht von ihr verkauft werden können, warnt sie. Und da dürfte sie am kürzeren Ast sitzen, denn laut deutschem Masseverwalter Lucas Flöther liegen etwa 80 Prozent des verwertbaren Vermögens von Niki in Deutschland.

Damit scheint eine Zusammenführung der beiden Verfahren dringlicher denn je. Der in Deutschland zuständige Masseverwalter Lucas Flöther wäre bereit, in Deutschland nur ein Sekundärverfahren zu führen und die Verantwortung nach Österreich abzugeben, schreibt er in einer Aussendung. Aber dafür müsste schleunigst das Angebot des Billigfliegers Vueling zur Übernahme der Niki-Werte auch in Österreich anerkannt und umgesetzt werden.

Zwei Insolvenzverfahren möglich

Der vorläufige Gläubigerausschuss im deutschen Verfahren habe alle Angebote geprüft und einstimmig Vueling den Zuschlag erteilt, das "nicht nur finanziell das mit Abstand beste Angebot abgegeben hat, sondern auch die meisten Arbeitsplätze erhalten will - ganz gleich, was einzelne unterlegene Bieter behaupten", schreibt Flöther in der Aussendung, ohne Niki Lauda zu erwähnen.

In Deutschland soll "rasch" der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Hauptverfahren in Deutschland laufen soll. Sollte das Gericht dies bejahen, ist wenig gewonnen, denn dann gibt es in Österreich und Deutschland parallel zwei von Gerichten verordnete Insolvenzverfahren - obwohl das im EU-Gesetz eigentlich nicht vorgesehen sei, wie es beim deutschen Insolvenzverwalter heißt. Sollte das Gericht Deutschland hingegen für nicht zuständig erklären, dann wäre das Hauptverfahren in Österreich alleine ausschlaggebend.

Zeitlich hängt derzeit sehr viel vom weiteren Verhalten von Vueling ab. Das Unternehmen darf aus dem Vertrag aussteigen, wenn der Insolvenzverwalter wechselt. Bisher will Vueling aber noch zuwarten. Sollte Vueling aussteigen, kommt kein Verkauf oder nur einer zu schlechteren Konditionen zustande. "Wir werden alles daransetzen, dass kein schlechteres Angebot als das vorliegende den Zuschlag bekommt", baut dem Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp, in einer Aussendung, vor.

Vueling habe die nötige Finanzkraft, um bei Niki ein neues Konzept für 750 Mitarbeiter durchzusetzen. Auch sei der CEO von Vueling bereits in Wien gewesen und habe seine Pläne vorgestellt, ergänzt Betriebsratsobmann Stefan Tankovits. Vueling habe gezeigt, dass es "große Ambitionen für Niki und für den Standort in Österreich sowie in Deutschland hat. Niemand hat Interesse an einer anderen Lösung". Sollte der Vertrag doch nicht zustande kommen, würde vor allem das fliegende Personal rasch abwandern.

Bis zum 19. Jänner müssen Interessenten in Österreich ihre Angebote für Niki vorlegen, am 22. Jänner soll ein Gläubigerausschuss dann darüber entscheiden. Niki Lauda hat angekündigt, wieder ein Angebot vorzulegen. (APA/red)