Update Recht : Neues Kartellrecht für die digitale Welt

Es ist kein Zufall, dass in der neuen EU-Kommission die Ressorts Digitales und Wettbewerb in einer Hand vereint sind: In immer mehr Branchen hängt die Marktmacht unmittelbar vom Besitz von Daten ab. Intensiv wird deshalb derzeit diskutiert, ob das Kartellrecht auch ohne spezifische Regulierungen „fit for purpose“ ist, also geeignet, sich den speziellen Herausforderungen der digitalen Ära zu stellen.

Unternehmen müssen sich bereits jetzt die Frage stellen, ob ihre kartellrechtliche Compliance auch den Umgang mit Daten berücksichtigt.

Digitales Koordinierungsrisiko: Zunehmend beeinflussen hochentwickelte Technologien wie beispielsweise selbstlernende Algorithmen unternehmerische Entscheidungen, z. B. die Preisgestaltung. Dabei kann es unter Umständen zu einer kartellrechtlich relevanten Koordinierung am Markt kommen.

Daten als Wettbewerbsparameter: Der Umgang mit Daten wird immer stärker auch aus kartellrechtlicher Sicht betrachtet. Wer über erhebliche Datenmengen verfügt, kann auch ein Fall für die Wettbewerbsbehörden werden.

Fusionskontrolle: Österreich und Deutschland sind hier Vorreiter und haben Aufgriffsschwellen basierend auf dem Transaktionswert eingeführt. So wird auch die Übernahme von Unternehmen mit relativ geringen Umsätzen, aber hohem wettbewerblichen Potential (z. B. Start-ups) der Fusionskontrolle unterzogen.

Dr. Anita Lukaschek ist Rechtsanwältin bei Baker McKenzie und ist auf Kartellrecht spezialisiert.