Bauindustrie : Mit diesen Gesetzen will Tirol die rasante "Zubetoniererei" stoppen

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© Peter Martens

Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat ihre angekündigten und bereits großteils präsentierten Boden-Reformen festgezurrt und beschlossen. Ein wesentlicher Punkt der Raumordnungsnovelle ist etwa die verpflichtende Festlegung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau, hieß es seitens der Koalitionäre.

Diese Verpflichtung sei von den Gemeinden im Zuge der Fortschreibung der Örtlichen Raumordnungskonzepte umzusetzen und in Verbindung mit der Struktur der Gemeinde, dem bestehenden Baulandüberhang sowie dem Bedarf an sozialem Wohnbau zu sehen. "Raumordnungskonzepte sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bis 2030 soll daher jede Gemeinde Vorbehaltsflächen ausgewiesen haben, um diese für den geförderten Wohnbau sicherzustellen", erklärte der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP).

Große Einzelhändler werden zu Tiefgaragen verpflichtet

Ebenso beschlossen wurden befristete Widmungen auf Bauland, die angekündigte Einführung einer eigenen Sonderflächenkategorie für Chaletdörfer sowie die Verpflichtung von Pkw-Stellplätzen in Form von Hoch- oder Tiefgaragen für Handelsbetriebe ab 300 Quadratmeter Kundenfläche.

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Keine Widmungspflicht mehr für PV und Solar auf dem Dach

Auch an der Tiroler Bauordnung wurde Hand angelegt - mit dem Ziel, Verfahrensvereinfachungen zu gewährleisten. Beispielsweise wurde die Widmungspflicht für in Dächer integrierte Solar- und Photovoltaikanlagen "im Sinne einer energieautonomen Zukunft abgeschafft". Zudem sollen anstatt von fünf Wohnungen künftig Gebäude mit sechs Wohnungen als Wohnanlage gelten. Die Änderungen im Raumordnungsgesetz sowie in der Bauordnung sollen mit Jänner 2020 in Kraft treten. (apa/red)

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