Kollektivverträge : Mindestlöhne im Metallgewerbe steigen um 1,43 Prozent

Die rund 105.000 Angestellten und knapp 18.500 Lehrlinge des Metallgewerbes erhalten ab Jahresbeginn 2017 mehr Gehalt. Die Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen und verschiedene Zulagen werden um 1,43 Prozent, die Ist-Löhne um 1,33 Prozent angehoben, mindestens jedoch um 30 Euro pro Monat, teilte die Bundesinnung Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik mit.

Die niedrigste Lohngruppe sei besonders berücksichtigt worden, betonen die Chefverhandler der Arbeitgeber und der Gewerkschaft ProGe. Die letztes Jahr im Metallgewerbe vereinbarte Freizeitoption wurde ebenfalls verlängert. Bei den Karenzzeiten werden in Zukunft alle Karenzzeiten betreffend Ansprüche wie Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angerechnet. (apa/red)