Preisabsprachen : Millionenstrafe für Werkzeughersteller Makita in Österreich

Der Werkzeughersteller Makita muss wegen Preisabsprachen eine Geldbuße von 1,56 Mio. Euro zahlen. Das entschied das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde, berichtet die "Presse". Der Beschluss sei gestern in der Ediktsdatei veröffentlicht worden.

Im Zeitraum August 2002 bis September 2015 habe der Hersteller von Elektrowerkzeugen mit verschiedenen Händlern und Wiederverkäufern Absprachen über Wiederverkaufspreise getroffen. Vor allem bei Aktionen und Werbemaßnahmen für die von Makita angebotenen Produkte seien diese Absprachen schlagend geworden.

BWB und Kartellgericht: Makita war direkt beteiligt

Sowohl für die Bundeswettbewerbbehörde (BWB) als auch das Kartellgericht sei festgestanden, dass Makita an der Festsetzung der Verkaufspreise und den Preisbindungsmaßnahmen direkt beteiligt war. Dieses Vorgehen sei rechtswidrig, weil es eine bezweckte Beschränkung des Preiswettbewerbs darstelle, befand das Gericht.

Schließlich sei hinter Makitas Handeln die Absicht gestanden, in die Preisfestsetzung der Wiederverkäufer einzugreifen, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern derselben Marke zu beschränken und dadurch bestimmte Preise zu sichern. Doch genau solche vertikalen Preisabsprachen untersagt das Kartellgesetz.

Überdies habe Makita den grenzüberschreitenden Parallelhandel beschränkt, indem Händlern verboten wurde, Produkte ins Ausland zu liefern. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig. (APA/red)