Maschinenbau : Miba und Zollern bekommen seltene Ministererlaubnis aus Berlin

Miba AG ?sterreich Ober?sterreich
© BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will eine Ministererlaubnis für ein geplantes Gemeinschaftsunternehmen der oberösterreichischen Miba und der deutschen Zollern-Gruppe erteilen. Das berichtete die "Stuttgarter Zeitung". Aus Verhandlungskreisen wurde dies der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Die Erlaubnis ist demnach mit Auflagen verbunden.

Der Metallverarbeiter Zollern aus Sigmaringen in Baden-Württemberg und der oberösterreichische Industriezulieferer Miba hatten einen Antrag auf eine Ministererlaubnis für ein Gemeinschaftsunternehmen für Gleitlager gestellt. Das deutsche Bundeskartellamt hatte im Jänner den geplanten Zusammenschluss in diesem Geschäftsbereich verboten. Der Antrag der beiden Mittelständler war erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert wurde. Zuletzt dazu: Kooperation mit der Zollern Gruppe: Frist für Zulieferer Miba verlängert >>

Miba wartet noch auf viele Details

Der oberösterreichische Autoteileproduzent Miba wartet noch auf Details der am Montag bevorstehenden Ministererlaubnis vom deutschen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für ein geplantes Gemeinschaftsunternehmen mit dem Metallverarbeiter Zollern aus Sigmaringen in Baden-Württemberg. Unter anderem sind die Auflagen für die Erlaubnis unbekannt.

Ein Miba-Sprecher verwies bei einer APA-Anfrage auf eine für Nachmittag angekündigte Pressekonferenz von Altmaier. Danach will sich das Unternehmen äußern. Vorerst habe man nur die Information der Anwälte von Sonntag, dass am Montag in der Sache etwas zu erwarten wäre.

Auflagen für Erlaubnis unbekannt

Zollern und Miba hatten einen Antrag auf eine Ministererlaubnis für ein Gemeinschaftsunternehmen für Gleitlager gestellt. Dieses Instrument soll es im Einzelfall ermöglichen, aus besonderen Allgemeinwohlgründen einen Zusammenschluss "ausnahmsweise" zu gestatten, der aus wettbewerblichen Gründen verboten wurde. Das deutsche Bundeskartellamt hatte zuvor den geplanten Zusammenschluss in diesem Geschäftsbereich verboten - weil die Firmen besonders bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen, sehr stark aufgestellt sei. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer eine wichtige Auswahlalternative fehlen.

Eine Warnung von Miba und Zollern im Vorfeld

Zollern und Miba warnten im Zusammenhang mit ihrem Antrag vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland, falls Altmaier die geplante Gemeinschaftsfirma nicht erlaubt. "Wenn die Ministererlaubnis verweigert wird, müssen wir schauen, wie das Geschäft noch wirtschaftlich zu betreiben ist", hatte Zollern-Geschäftsführer Klaus Erkes der deutschen Presse-Agentur dpa gesagt. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen mit einem Gesamtumsatz von 300 Mio. Euro gäbe die Möglichkeit, Forschungsstandorte in Deutschland auszubauen. Der Fall passe idealtypisch zur Industriestrategie, sagte Erkes außerdem.

Wie es zu den Plänen kam:

Miba und Zollern bitten um seltene Ministererlaubnis in Berlin >>

Miba und Zollern: Gemeinsame Reaktion auf "aggressive Konkurrenz" aus Asien >>

Neue Berliner Industriestrategie

Altmaier hatte im Februar eine Industriestrategie vorgelegt. Er will notfalls mit staatlicher Hilfe Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Angesichts der zunehmenden Konkurrenz auf Weltmärkten gerade aus China hatte Altmaier gesagt, im Wettbewerb zwischen Asien, den USA und Europa sei es notwendig, "nationale Champions" zu schaffen. Die Strategie ist bei Wirtschaftsverbänden umstritten, vor allem weil sie den Mittelstand weitgehend unberücksichtigt lasse.

Der Antrag der beiden Mittelständler war erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert wurde. Seitdem wurde in zehn Fällen eine Erlaubnis erteilt, wenn auch oft mit Auflagen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) etwa hatte mit einer solchen Erlaubnis den Verkauf der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann an Edeka erlaubt, der vom Kartellamt untersagt worden war. (APA/dpa/red)