Kollektivverträge : Knapp dreieinhalb Prozent mehr Lohn in der Holzindustrie

Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und der Fachverband der Holz- und Sägeindustrie waren sich schnell einig: Ab 1. Mai 2019 steigen für 20.000 Arbeiter die KV-Löhne um 3,45 Prozent, die Ist-Löhne um 3,25 Prozent, hieß es in einer Aussendung der Gewerkschaft.

Für die elfte und zwölfte Stunde sowie ab der 51. Wochenstunde einigte man sich auf einen Überstundenzuschlag von 100 Prozent. "Damit haben wir einen Ausgleich für alle Arbeiterinnen und Arbeiter für die Arbeitszeitverlängerung dieser Bundesregierung geschaffen", so Bau-Holz-Chef und SPÖ-Nationalrat Josef Muchitsch.

Weitere Regelungen: Bei einer Arbeitszeit über zehn Stunden gebühren zwei bezahlte Pausen von jeweils zehn Minuten pro Arbeitstag. Die Arbeiter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf tageweisen Zeitausgleich, wenn Überstunden in Zeit abgegolten werden. Lehrlinge, die im laufenden Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten die Lehrlingsentschädigung des dritten Lehrjahres. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 100 Prozent. (apa/red)