Chemische Industrie : Kleiner Erfolg für Bayer im Prozess gegen Glyphosat
Ein US-Bezirksrichter hat im bevorstehenden Schadenersatz-Prozess um den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat einen Einspruch gegen die von ihm angeordnete Verfahrensabfolge abgewiesen. Er hielt damit an seiner Entscheidung fest, die dem Pharmakonzern Bayer zugute kommt.
Am Tag zuvor hatte der Richter einem Antrag des Konzerns auf Aufteilung des Verfahrens in zwei Phasen stattgegeben. Dadurch kann der Kläger seine Vorwürfe, die Bayer-Tochter Monsanto habe versucht, Behörden und die öffentliche Meinung zu manipulieren, nicht schon am Anfang des Prozesses vorbringen.
Sie kommen erst zum Tragen, wenn in einer ersten Phase des Prozesses geklärt wurde, dass Glyphosat die Krebserkrankungen des Klägers ausgelöst hat, und das Verfahren in eine zweite Phase eintritt.
Der Anwalt der Kläger warf dem Richter vor, die Entscheidung sei unfair. Die Verfahren könnten nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Der Richter wies dies zurück. (reuters/apa/red)