Österreich : Kleine Betriebe können ihre Kredite auf drei Monate stunden

geld geldschein euro kredit money virus coronavirus money gloves latex virus medical epidemic disease euro quarantine business covid-19 medical supplies corona economic respiratory cost doctor dollar economy care paper diagnosis infection protection money virus coronavirus money gloves latex virus medical epidemic disease euro quarantine business covid-19 medical supplies corona economic respiratory cost doctor dollar economy care paper diagnosis infection protection
© antic - stock.adobe.com

Private Haushalte und Kleinstunternehmen, die in der Coronakrise in finanzielle Engpässe geraten sind, können jetzt das neue gesetzliche und automatisierte Kreditmoratorium für sich beanspruchen. Das heißt, Verbraucherkredite (Konsumkredite, Bau- und Wohnfinanzierungen) und Darlehen an Selbstständige, die zwischen 1. April und 30. Juni fällig werden, können auf drei Monate gestundet werden.

Mithilfe standardisierter Onlineformulare auf den Banken-Websites und Bankingplattformen sollen die Anträge für diese Ratenpause eine Sache von wenigen Minuten sein, verlautete von den Banken gegenüber der APA. Die Geldinstitute haben ihre Seiten dafür entsprechend eingerichtet. Wer seine Bankgeschäfte bisher nicht digital von PC oder Handy aus erledigt hat, kann nach Bankenangaben ebenfalls kontaktlos seine Stundung beantragen, also ohne Filialbesuch. Dazu wird aber in der Regel ein Telefonat mit den jeweiligen Bankberatern nötig.

"Mein Job macht Pause. Und mein Kredit?"

Nach ersten Angaben aus der Regierung, als das gesetzliche Moratorium im Zuge der Corona-Pakete beschlossen wurde, könnten 3 Millionen Kredite betroffen sein. In manchen Banken ist theoretisch von bis zu 10 Millionen Krediten die Rede, weil viele Betroffene mehrfach Kredite laufen hätten. Es geht um die Personengruppe der privaten Haushalte und der Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Umsatz.

Der auf drei Monate festgelegte Aufschub im Rahmen dieser staatlich erlassenen Sonderregelung gilt ausdrücklich nicht als Zahlungsverzug, auch das Mahnwesen tritt nicht in Kraft.

JETZT NEU - Corona Economy:

Der neue Nachrichten-Echtzeit-Dienst von INDUSTRIEMAGAZIN. Registrieren Sie sich hier >>

Praktisch alle Banken weisen in Mailings an ihre Kunden und im Internetauftritt auf die Stundungsaktionen hin: "Mein Job macht Pause. Und mein Kredit? Ihre Kreditrate soll zur Zeit Ihre geringste Sorge sein", stellt etwa die Bank Austria auf ihrer Homepage dem Hinweis an Privatkunden voran, dass laufende Konsum- und Wohnfinanzierungsraten vorübergehend ausgesetzt werden können.

Bei ihren Hausbanken können die Kunden auf der Homepage das Onlineformular ausfüllen, abschicken und sie kriegen die Stundung. Bei der Ersten ist auch aus der Digitalplattform George das Formular abrufbar. Auch bei den Volksbanken wurde für diesen Zweck das Online-Angebot in den letzten 24 Stunden um das Produkt "Kreditstundung - Moratorium" erweitert, im so genannten Serviceauftrag kommt die Stundung in den Einkaufswagen.

Kunden, die die April-Rate schon bezahlt haben, können diese zurückbuchen lassen, betonten Erste Bank und auch Volksbanken. Das ist laut Sparkassenverband ebenso rasch online möglich wie die Stundungszusage.

Gestundete Zinsen und Raten werden nicht im Juli fällig, sondern am Ende der Kreditlaufzeit. Die verlängert sich um den gestundeten Zeitraum. Verzugszinsen fallen nicht an.

In den drei Monaten im rückzahlungsfreien Raum würden vor allem von der Coronakrise betroffene Kleinfirmen Zeit gewinnen, zu prüfen welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn im Sommer das Geschäft doch nicht anläuft wie erhofft. Einen "schwarzen Punkt" wie bei vielen sonstigen Zahlungsrückständen hat ein Antragsteller beim aktuellen Corona-bedingten dreimonatigen Ratenrückstand nicht, wird betont. (apa/red)

INDUSTRIEMAGAZIN Service:

COVID-19: Was Unternehmer jetzt wissen müssen >>

Notfallfonds: WKÖ erwartet Geld für Betriebe ab Mitte April >>

Anträge für den Härtefallfonds einreichen >>

Rechtliche Fragen:

COVID-19: Service für Unternehmen >>

Rechtliche Fragen: Höhere Gewalt, Arbeitsrecht und Versicherungsschutz >>