Justiz : Klage gegen drei ÖBB-Mitarbeiter nach Zugunfall in Südtirol

Nach einem Zugunfall im Bahnhof Brixen in Südtirol im Jahr 2012, bei dem ein Güterzug mit ÖBB-Waggons entgleist war, hat nun die Staatsanwaltschaft Bozen Anklage gegen drei damalige Manager der ÖBB-Werkstättentochter Technische Services (TS) erhoben. Ihnen wird laut Medienberichten fahrlässiges Auslösen eines Zugunglücks vorgeworfen.

Neben den ÖBB-Mitarbeitern wurden zudem zwei Manager des slowakischen Eisenbahnwerks "ZOS Trnava", das für die Instandhaltung der Güterwaggons verantwortlich war, angeklagt. Der Zugunfall soll durch ein Zusammenspiel aus "Unvorsichtigkeit, Untüchtigkeit sowie Nichtbeachtung von Verordnungen, Gesetzen und Regeln" entstanden sein, heißt es in der Anklageschrift.

Räder des ersten Waggons sollen sich von der Achse gelöst haben

Laut einem von der Staatsanwaltschaft beauftragten technischen Gutachten haben sich die Räder des ersten Waggons von der Achse gelöst. Sie sollen wegen der großen Bremshitze bei der Abfahrt vom Brenner nach innen geschoben worden sein, weil die sogenannte Aufpressung nicht mit dem notwendigen Druck erfolgt sei.

Die "ZOS Trnava" behaupte, dass die ÖBB-Zentrale über die Probleme beim Aufpress-Druck an den Rädern informiert worden wäre, berichtete die "Neue Südtiroler Tageszeitung". Die ÖBB gebe hingegen der Instandhaltungsfirma die alleinige Schuld.

Die Staatsanwaltschaft hat die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt. Ein Voruntersuchungsrichter muss nun entscheiden, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Das Zugsunglück hatte sich am 6. Juni 2012 ereignet. Die Lokomotive und neuen ÖBB-Waggons beladen mit Alt-Metall waren entgleist.

Das Verfahren steht laut ÖBB "erst ganz am Anfang"

Das Strafverfahren ist laut ÖBB "erst ganz am Anfang". Derzeit werde vom Gericht geprüft, welche Dokumente in welchem Umfang übersetzt werden müssen, teilte ein Sprecher der ÖBB auf Anfrage der APA mit. Die Gutachten würden einige 1.000 Seiten umfassen.

Derzeit sei weder zivilrechtlich eine Schadensursache durch das Gericht festgestellt worden noch der Ausgang des Strafverfahrens absehbar. Zur Schuldfrage könne deshalb keine Auskunft gegeben werden, so die ÖBB.

Im Rahmen des Zivilverfahrens sei vom Gericht eine Mediation angeordnet worden. Diese soll nun in den kommenden Monaten "entsprechend der gerichtlich festgesetzten Vorgehensweise" abgewickelt werden. Sollte dabei keine Lösung zustande kommen, gehe das Verfahren in den normalen Zivilrechtsweg zurück. (APA/red)