Steuern : Keine EU-Mehrheit für Veröffentlichung von Steuerberichten der Konzerne

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Die Veröffentlichung von Konzernsteuerberichten (öffentliches Country-by-Country-Reporting) hat unter den Wirtschaftsministern der EU-Staaten keine nötige qualifizierte Mehrheit erhalten (weder 55 Prozent der EU-Staaten noch 65 Prozent der EU-Bevölkerung). Neben Österreich haben elf weitere Staaten mit entsprechender Bevölkerungszahl dagegen gestimmt. Deutschland hat sich enthalten.

"Das Thema gehört in den Finanzministerrat"

"Steuerliche Transparenz wird von allen Mitgliedsstaaten begrüßt und darüber gab es heute auch keine Diskussion. Allerdings haben einige Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, auf die fehlende bzw. unzureichende Rechtsgrundlage für die Behandlung dieses Themas hingewiesen", sagte Österreichs Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl in Brüssel zur APA. "Da es sich hierbei um ein Steuerthema handelt, sehen wir das Thema nicht bei den Wirtschaftsministern sondern im Ecofin-Rat (Finanzministerrat, Anm.) angesiedelt."

Zwölf Staaten bleiben skeptisch

Von Österreich waren im Vorfeld auch grundsätzliche und weitere rechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Der Vorschlag der EU-Kommission hätte ursprünglich Einstimmigkeit verlangt. Da diese nicht in Sicht war, wurde der Vorschlag der Veröffentlichungspflicht in eine andere EU-Richtlinie gegossen, wodurch eine qualifizierte Mehrheit für den Beschluss reicht. Dass nun auf eine andere Rechtsgrundlage zurückgegriffen wird, sehen neben Österreich weitere EU-Mitgliedsstaaten sehr skeptisch. Der juristische Dienst der Mitgliedsstaaten sagt, dieses Vorgehen sei nicht möglich. Daher sei ein Beschluss rechtlich angreifbar, sagen Kritiker. Bei einer Umsetzung ist wohl auch mit Klagen betroffener Konzerne vor dem EuGH zu rechnen.

Nachteile für Europas Firmen am Weltmarkt befürchtet

Inhaltlich sorgen sich die Gegner, dass es zu Nachteilen europäischer Firmen im weltweiten Wettbewerb kommt, sollte die Richtlinie umgesetzt werden. So hätten die USA schon angekündigt, den Steueraustausch ihrerseits zu überdenken, wenn Töchter von US-Unternehmen betroffen sind. Auch könnten etwa chinesische Konzerne durch die Einsicht in die Reportings Wettbewerbsvorteile generieren, da sie auf die Strategie von Unternehmen schließen könnten. (apa/red)

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