Maschinenbau : Kartellamt untersagt Heidelberger Druck die Übernahme von MBO

Das deutsche Bundeskartellamt hat die Übernahme der MBO-Gruppe durch die Heidelberger Druckmaschinen AG untersagt. "Der Marktführer Heidelberger Druckmaschinen würde mit der MBO-Gruppe seinen wesentlichen Wettbewerber übernehmen", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in Bonn.

Der Zusammenschluss hätte aus Sicht der Behörde eine marktbeherrschende Position im Spezialmarkt für die Herstellung von Bogenfalzmaschinen mit europaweit insgesamt vier Unternehmen eingenommen. Eine Übernahme hätte den Wettbewerb zum Nachteil der Kunden erheblich beeinträchtigt.

"Wir nehmen die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis und gehen unseren Weg, auch wenn wir auf die künftige Marktstellung des kombinierten Unternehmens eine andere Sicht haben", kommentierte der Vorstandschef von Heidelberg, Rainer Hundsdörfer, den Beschluss in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis). Beide Unternehmen seien weiterhin davon überzeugt, dass die Integration des Angebots von MBO den Kundennutzen mit Blick auf die digitale Zukunft erhöht hätte.

Die Heidelberger Druckmaschinen AG mit 11.500 Beschäftigten und einem Umsatz von 2,42 Mrd. Euro 2017/18 hatte im Oktober 2018 die Übernahme der Standorte in Oppenweiler und Bielefeld sowie die Produktion in Portugal mit insgesamt 450 Beschäftigten angekündigt. Industrielle Bogenfalzmaschinen sind wesentliches Produktionsmittel für Bücher, Broschüren, Geschäftsberichte oder Werbe-Flyer.

Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde dagegen einlegen. (apa/red)