Schuldenunion : Höchstes deutsches Gericht: Bundespräsident darf Aufbaufonds nicht zustimmen

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© Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Das deutsche Verfassungsgericht hat angeordnet, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Zustimmungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 vorerst nicht ausfertigen darf. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Grund ist eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen den enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds, die ein Bündnis um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke kurz zuvor eingereicht hatte.

Höchstes deutsches Gericht gibt einer Klage der AfD statt

Der vorläufige Stopp gilt bis zur Entscheidung über den Eilantrag. Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Vormittag beschlossen, nachdem der Bundestag zugestimmt hatte. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen. Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen 2.281 Bürger, wie das "Bündnis Bürgerwille" auf seiner Internetseite mitteilte.

Keine gute Nachricht für Südeuropa angesichts geplanter Milliardenüberweisungen

In Südeuropa dürfte das Urteil für große Unruhe sorgen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.

Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor gesagt: "Die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament." (dpa/apa/red)

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