Kartellvergehen : Heinzel-Tochter Europapier muss Kartellstrafe zahlen

Das Kartellgericht hat Europapier wegen unrichtiger und irreführender Angaben in einer Zusammenschlussanmeldung zu einer Geldstrafe von 750.000 Euro verdonnert. Europapier habe mit den Amtsparteien kooperiert und den Sachverhalt außer Streit gestellt, heißt es.

"​Bei der Anmeldung des Erwerbs eines Geschäftsbereiches eines insolventen Wettbewerbers hatte die Europapier unrichtige bzw. irreführende Angaben zur Abgrenzbarkeit des zu erwerbenden Geschäftsbereiches vom übrigen Geschäft der Veräußerin sowie zur tatsächlichen bzw. beabsichtigten Übernahme von Assets aus diesem übrigen Geschäft gemacht. Dies vor dem Hintergrund, dass die Amtsparteien in der Anmeldung vorausgehenden Gesprächen mehrfach inhaltliche Bedenken gegenüber einem Erwerb dieses übrigen Geschäftes geäußert hatten", erläutert die Behörde.

Im Zuge der Insolvenz der Papernet GmbH aus Wiener Neudorf im Jahr 2015 hatte Europapier die Geschäftseinheit Werbetechnik sowie weitere verbleibende Vermögenswerte der Papernet erworben. (apa)

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