Waffen : Heckler & Koch siegt in Rechtsstreit mit Bundeswehr um das Gewehr G36

Im Rechtsstreit um angebliche Mängel am bisher von der Deutschen Bundeswehr als Standardgewehr genutzten G36 hat sich der Hersteller Heckler & Koch vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz gab in einer Entscheidung der Klage der Firma gegen die Bundesrepublik Deutschland "in vollem Umfang" statt. Es bestehen demnach keine Mängel-Gewährleistungsleistungsansprüche.

In dem Verfahren ging es um zwei Verträge aus dem Jahr 2013 über die Fertigung und Lieferung von knapp 4000 Sturmgewehren vom Typ G36. Das Landgericht urteilte nun, dass keine Abweichung der gelieferten Gewehre von der im Vertrag vereinbarten Beschaffenheit vorliege. Die Waffen hätten "unstreitig die in den technischen Lieferbedingungen vorgesehene und zwischen den Parteien vereinbarte Abnahme- beziehungsweise Güteprüfung bestanden", erklärte das Gericht.

Die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte im vergangenen Jahr entschieden, das G36 in seiner bisherigen Form auszumustern. Expertengutachten hatten Präzisionsmängel unter bestimmten Bedingungen festgestellt. Die Bundeswehr hatte schon vor dem Urteil klar gemacht, dass dieses keine Einfluss auf die Entscheidung zur Ablösung des G36 habe. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist eine Berufung möglich. (APA/AFP/red)