Bauindustrie : Grüne: Recht auf Wohnen in die Verfassung

Die Situation von Mietern in Ballungszentren soll nach dem Willen der deutschen Grünen durch ein Verfassungsrecht auf Wohnen verbessert werden. Ein "soziales Grundrecht" auf Wohnen soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, heißt es in einem Beschluss des Bielefelder Grünen-Parteitages, den die Delegiertenabend beschlossen.

Wenn Eigentümer von Bauland keine Wohnungen errichteten, "kann in letzter Konsequenz eine Enteignung gegen Entschädigung stehen", heißt es in dem Beschluss. "Ob eine Enteignung ökonomisch Sinn macht und das richtige Mittel ist, muss jeweils kommunal entschieden werden und wird wesentlich von den erwarteten Kosten für die Steuerzahler abhängen", heißt es aber einschränkend in dem Beschluss.

Enteignungen und Verbote auf der Agenda

Grünen-Chef Robert Habeck verteidigte die Vorlage gegen Kritik. Die "Vergesellschaftung gegen Entschädigung ist ein scharfes Schwert, das nur mit Bedacht und Sinn gezogen werden darf". Änderungsanträge zur Beschlussvorlage des Vorstands, die auf eine stärkere Formulierung beziehungsweise eine Streichung der Passage zu Enteignungen abzielten, fanden keine Mehrheit.

Mieter sollten zudem das Recht auf Tausch ihrer Wohnung bekommen, heißt es in dem Beschluss weiter. Damit soll der Wechsel von einer Wohnung in eine andere ermöglicht werden, ohne dass sich die Miete erhöht. Profitieren sollen davon etwa junge Familien, die eine größere Wohnung von älteren Mietern übernehmen könnten, deren Bedarf sich verringert hat.

Der Erwerb von Wohneigentum, etwa in Form von Genossenschaften, soll erleichtert werden, fordern die Grünen weiter. Das Vorkaufsrecht der Kommunen solle ausgeweitet werden, um wieder mehr Grundstücke und Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen, heißt es weiter. Zudem plädieren die Grünen dafür, die Mietpreisbremse dauerhaft im Gesetz zu verankern. Verstöße sollen mit Bußgeld belegt werden.

Der Mietenanstieg solle bei bestehenden Verträgen auf drei Prozent pro Jahr begrenzt werden. Bei Sanierungen sollten nur noch vier statt bisher acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgeschlagen werden dürfen. Den Einbau von Ölheizungen wollen die Grünen ab sofort verbieten. (afp/apa/red)