Steuern : Grüne: Apple transferiert Gewinne aus Österreich ins Ausland

Schon vor längerer Zeit haben die Grünen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) aufgefordert, er solle Apple Österreich wegen mutmaßlich nicht in Österreich versteuerter Gewinn unter die Lupe nehmen - sie sprechen von weit über 1 Mrd. Euro an heimischem Umsatz, dessen Gewinne "über das irische Steuerschlupfloch der Besteuerung entzogen wurden".

Finanzminister Schelling nennt in der nun vorliegenden Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen keine Details zu Apple, betont aber zum Thema Steuervermeidung, man stehe mit anderen Ländern und der EU-Kommission in einem Austausch.

Selbstverständlich gehe die österreichische Finanzverwaltung allen Hinweisen auf Steuervermeidung nach, und es würden alle bestehenden Möglichkeiten genützt, um weitergehende Informationen zu erhalten. Auch würden die Experten der Großbetriebsprüfung ohne Aufschub tätig werden, so Schelling.

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Aus Gründen der abgabenrechtlichen Geheimhaltung könnte aber zu Fragen, die sich auf konkrete Ermittlungsschritte bzw. Feststellungen in inländischen Steuerverfahren betreffend Apple Österreich beziehen, keine Auskunft erteilt werden, so der Finanzminister in dem mit 10. November datierten Schreiben.

Laut ihrer Anfrage hegen die Grünen den "Verdacht, dass weit über 1 Milliarde Euro an österreichischem Umsatz und daraus erzielten Gewinnen nicht hier der Körperschaftssteuer unterworfen wurden, sondern über das irische Steuerschlupfloch der Besteuerung entzogen worden sind". Aktiv wurden die Grünen nach der aufsehenerregenden Entscheidung der EU-Kommission von 30. August, wonach der Apple-Konzern rund 13 Mrd. Euro an Steuern in Irland nachzahlen müsse, da durch die Steuersonderabsprachen zwischen den irischen Finanzbehörden und Apple eine unzulässige Beihilfe vorgelegen sei.

Zudem erklärte die EU-Kommission damals, der Betrag an ungezahlten Steuern, den Irland zurückfordern müsse, verringere sich um jene Steuern, die andere Länder in einem höheren Ausmaß auf die von Apple Sales International und Apple Operations Europe im fraglichen Zeitraum erzielten Gewinne verlangen: "Die steuerpflichtigen Gewinne von Apple Sales International in Irland wären geringer, wenn ein Teil der Gewinne statt in Irland in anderen Ländern verbucht und besteuert würde." Hier haken die Grünen ein - obwohl Irland erst kürzlich offiziell Berufung gegen die Entscheidung Brüssels eingelegt hat, die gewährten Steuervergünstigungen für unzulässig zu erklären, wie die Regierung in Dublin vorige Woche erklärte.

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Der österreichische Finanzminister müsste umgehend dafür Sorge tragen, von der EU-Kommission alle erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuholen, um zu überprüfen, ob in Österreich vollumfänglich KÖSt abgeführt worden sei - das sei nämlich zweifelhaft, so die Grünen. Denn laut den im Firmenbuch publizierten Bilanzen der in Wien ansässigen Apple GmbH habe diese jährlich rund 2 Mio. Euro Bilanzgewinn erzielt. Nähere Details seien nicht bekannt, da die Apple GmbH. als "Kleine GmbH" mit weniger als 10 Mio. Euro Umsatz eingestuft sei. Demgegenüber sei jedoch etwa das "1001 Magazin" zu einer Umsatzschätzung von Apple in Österreich von rund 170 Mio. Euro gekommen. Durch Hochrechnung auf ein Jahrzehnt - da in Finanzverfahren bis zu 10 Jahre Steuernachzahlung gefordert werden könnten - leiten die Grünen den Verdacht von Gewinnen für über 1 Mrd. Euro Umsatz ab.

In Italien seien die Finanzbehörden, anders als in Österreich, schon vor Jahren aktiv geworden. Sie hätten Apple Italia nicht wie behauptet bloß als Marketinggesellschaft mit Verkaufssupport eingestuft, sondern als eigenständiges Unternehmen gegenüber dem italienischen Einzelhandel, das selbst Vertragskonditionen gegenüber Telekomunternehmen bestimmen konnte. Letztlich kam es in Italien zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 318 Mio. Euro, wie die Grünen schon Anfang September vor Journalisten betont hatten.

Steuerabsprachen wie in Irland seien in Österreich nicht möglich, betont Finanzminister Schelling in seiner Anfragebeantwortung. Denn Österreich kenne - im Gegensatz zu zahlreichen anderen Staaten - keine präferenziellen "Rulings". Das bedeute, dass derartige Einzelabsprachen in Österreich nicht möglich seien und Vorbescheide, Advance Pricing Agreements usw. stets nur auf Basis des geltenden Rechts erteilt würden. (apa/red)