Coronavirus : Geschäfte von Handwerkern schließen - Montage bleibt erlaubt

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© BECK Fastener Group / Falk Alexandra

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus haben für die Betriebe unterschiedliche Folgen. Demnach können Betriebe etwa Notdienste anbieten und auch Montage- und Wartungsarbeiten durchführen. Geschlossen werden müssen viele Verkaufsgeschäfte von Handwerk und Gewerbe.

Wer also schon einen Handwerksauftrag hat, etwa eine Wohnung auszumalen oder einen neuen Boden zu verlegen, der könne dies auch durchführen. Verboten hingegen sind Kundenbesuche in einem Schauraum, um sich etwa eine neue Wandfarbe oder den neuen Boden auszusuchen. Wer dies allerdings per Internet macht, kann einem Handwerksbetrieb einen neuen Auftrag erteilen. Werkstätten dürfen offenhalten, weil dies für die Aufrechterhaltung des Verkehrs notwendig ist. Der Besuch eines Schauraums eines Autohändlers ist hingegen nicht möglich. Geschlossen halten müssen Friseure, Nagelstudios, Masseure und Fußpfleger - wobei die Fußpflege für Diabetiker erlaubt ist, weil dies unter die Gesundheits- und Pflegedienstleistungen fällt. Allerdings haben gerade Diabetiker ein höheres Krankheitsrisiko.

Bei einem Wasserrohrbruch oder einer versperrten Türe können Installateur- oder Schlosser-Notdienste gerufen werden. Nicht möglich ist es aber derzeit, sich in einem Schauraum etwa ein neues Bad auszusuchen, da für diesen ein Kundenbetretungsverbot gilt. Auf einer Baustelle darf gearbeitet werden, aber ein Schauraum für Fertigteilhäuser muss geschlossen bleiben. "Die Betriebe sind jetzt extrem gefordert, damit sie überleben können, müssen sie Umsätze machen", sagte der Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Reinhard Kainz, zur APA. Für die Arbeit gelten Sicherheitsvorschriften, wie etwa ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Handwerkern.

Die Wirtschaftskammer stellt im Internet unter wko.at/corona ihre Antworten zur Verfügung.

Die WKO betont, dass sie die Liste aufgrund ihrer eigenen Einschätzung der generellen Maßnahmen erstellt hat. Diese Liste ist als PDF hier abrufbar: www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf

(apa/red)