Luftfahrt : Geplantes Rettungspaket für die Lufthansa: 7 zentrale Eckdaten

Der deutsche Staat will die AUA-Mutter Lufthansa in der Coronakrise mit einem komplexen Stabilisierungspaket stützen. Das Paket steht noch unter dem Vorbehalt, dass die EU sowie Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Lufthansa zustimmen. Die Maßnahmen im Einzelnen:

(1) Die Fluglinie erhält über die deutsche Staatsbank KfW einen Kredit in Höhe von 3 Mrd. Euro, an dem sich private Banken mit 600 Mio. Euro beteiligen.

(2) Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gibt eine stille Einlage über 4,7 Mrd. Euro. Sie läuft unbefristet und kann bilanztechnisch als Eigenkapital anerkannt werden. Lufthansa zahlt dafür zunächst in diesem und dem kommenden Jahr 4 Prozent Zinsen. Danach steigt die Verzinsung auf bis zu 9,5 Prozent.

(3) Komplex ist die Konstruktion der weiteren stillen Einlage über 1 Mrd. Euro, die im Fall eines Übernahmeversuches in einen Aktienanteil von 5 Prozent und einer Stimme gewandelt werden kann. Außerdem kann sie ab 2024 in Aktien gewandelt werden, wenn das Unternehmen die Zinsen nicht zahlt.

(4) Für rund 300 Mio. Euro soll der Staatsfonds sofort einen Aktienanteil von 20 Prozent an dem Konzern erwerben. Der Bezugspreis soll 2,56 Euro betragen, den Nennwert der Aktie. Auf Hauptversammlungen soll der WSF sein Stimmrecht nicht ausüben außer im Fall einer drohenden Übernahme. Er verpflichtet sich laut der Börsenmitteilung zudem, das Aktienpaket spätestens bis zum 31.12.2023 wieder abzustoßen, falls die stillen Einlagen vollständig zurückgezahlt worden sind und der Einstandspreis plus einer jährlichen Verzinsung von 12 Prozent zu erzielen ist.

(5) Im 20-köpfigen Aufsichtsrat soll der Bund mit zwei Mandaten vertreten sein, die durch unabhängige Experten ausgeübt werden sollen.

(6) Bis zum Ende der Stabilisierung dürfen keine Dividenden ausgezahlt werden. Die fixen Vorstandsgehälter werden zunächst gekappt und später auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Boni sollen erst wieder fließen dürfen, wenn 75 Prozent der stillen Einlagen zurückgezahlt sind.

(7) Die Lufthansa muss Steuerzahlungen und tatsächliche Eigentumsverhältnisse aller Unternehmensteile Land für Land offen legen. Die Gesellschaft soll sich verpflichten, dass staatlich bereitgestellte Hilfen nicht in sogenannte Steueroasen abfließen. (dpa/apa/red)

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