Firmenübernahmen : Firmenübernahmen aus Übersee: Berlin kündigt wieder Verschärfungen an

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Deutschland will in zahlreichen Technologiefeldern Übernahmen von Investoren außerhalb der EU genauer unter die Lupe nehmen und bei Sicherheitsbedenken ein Veto einlegen. "Die Bundesregierung muss genauer hinschauen dürfen, wenn durch ausländische Investitionen nationale oder europäische Sicherheitsinteressen betroffen sind", heißt es in einem veröffentlichten Papier des Wirtschaftsministeriums. Details seien innerhalb der Regierung mittlerweile abgestimmt worden.

In den kommenden Wochen könnten Verbände und sonstige Experten dazu Stellung nehmen, bevor die sogenannte 17. Novelle der Außerwirtschaftsverordnung (AWV) ins Kabinett kommen soll. Firmenbeteiligungen von Investoren etwa aus China oder den USA sollen künftig ab einer Schwelle von zehn Prozent geprüft werden - statt bisher 25 Prozent. Dies soll auf zahlreiche Zukunftstechnologien ausgedehnt werden, konkret: Künstliche Intelligenz, Robotik, automatisiertes Fahren und Fliegen, Luftfahrt, Halbleiter, Cybersicherheit, Quantentechnologie, Nukleartechnologie und 3D-Druck.

Im vergangenen Jahr hatte die deutsche Regierung als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie bereits Gesundheitsbereiche als besonders schützenswert definiert und auch hier mehr Prüfungen möglich gemacht - etwa bei Firmen, die Impfstoffe, Medikamente oder Schutzausrüstung entwickeln beziehungsweise herstellen. Sollten Investoren außerhalb der EU also im größeren Stil bei einem Hersteller von Beatmungsgeräten einsteigen wollen, kann der Staat dies mittlerweile leichter verhindern, wenn das Engagement gegen deutsche Sicherheitsinteressen verstößt.

Die geplanten Änderungen in Deutschland sind Teil europäischer Maßnahmen, die ebenfalls das Ziel haben, Firmenübernahmen stärker auf politisch-strategische Interessen abzuklopfen. Die sogenannte EU-Screening-Verordnung ist seit Oktober wirksam. Die deutschen Pläne setzen diese nun weitgehend um. Sie sollen im Sommer 2022 auf ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. (reuters/apa/red)