Außenhandel : EU will Importe von Dumpingstahl weiter erschweren

Importe zu Dumpingpreisen in die Europäische Union wie Billig- Stahl aus China sollen künftig erschwert werden. Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament in Straßburg verabschiedete. Dazu ist ein neues Berechnungssystem vorgesehen, das Marktverzerrungen offenlegen soll.

Das Problem: China ist seit 2016 Vollmitglied der WTO

Die Welthandelsorganisation WTO hatte China im Jahre 2001 aufgenommen und den anderen WTO-Mitgliedern zugleich erlaubt, das Land 15 Jahre lang als Nicht-Marktwirtschaft einzustufen. Damit konnten sie leichter Anti-Dumping-Maßnahmen gegen China beschließen.

Seit dem Ablauf der 15-Jahre-Frist Ende 2016 ist dies nicht mehr möglich - obwohl die Regierung in Peking nach Feststellung der EU-Kommission weiterhin massiv in bestimmten Schlüsselsektoren wie Stahl oder Aluminium interveniert.

Regelung kann in Kürze in Kraft treten

Auf die neuen Vorschriften hatten sich Unterhändler des Rates der 28 EU-Staaten, der Brüsseler Kommission und des Europaparlaments im Voraus geeinigt. Nach dem Votum des Europaparlaments ist die Gesetzgebung abgeschlossen, die Neuregelung kann also in Kürze in Kraft treten.

Die nun beschlossene Neuregelung sei unabdingbar, um der Realität des heutigen internationalen Handels gerecht zu werden und faire Spielregeln zu gewährleisten, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Sie werde es der europäischen Industrie ermöglichen, künftig gegen unlauteren Wettbewerb durch gedumpte oder subventionierte Einfuhren vorzugehen.

Analyse, Länderbericht, Beschwerde: Um drei Ecken zum ersten Schritt

Die EU-Kommission kann dabei auf unverzerrte Preise zurückgreifen - etwa internationale Indizes - um die tatsächlichen Herstellungskosten eines Produkts unter freien Marktbedingungen zu ermitteln. Diese Kosten werden dann mit den Preisen abgeglichen, zu denen ein Exporteur aus einem Drittstaat seine Waren auf dem EU-Binnenmarkt anbietet.

Vorgesehen ist auch, dass die Brüsseler Behörde regelmäßig Länderberichte erstellt. In diesen Berichten werden bestimmte Kriterien bewertet - etwa der Einfluss des Staates auf die Wirtschaft, die Anzahl staatlicher Unternehmen oder die Unabhängigkeit des Finanzsektors vom Staat. Auch Sozial- und Umweltdumping werden in den Berichten berücksichtigt.

Die Berichte sollen detailliert darlegen, ob in einem Land marktwirtschaftliche Bedingungen herrschen oder ob systemische beziehungsweise sektorspezifische Marktverzerrungen vorliegen. Auf diese Analysen können sich europäische Unternehmen künftig stützen, wenn sie eine Beschwerde gegen Dumping einreichen wollen.

Schutz der europäischen Industrie als offizielles Ziel

Das Europaparlament habe bei den Verhandlungen mit den EU-Staaten zwei zentrale Ziele durchgesetzt, so der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD).

Zum einen würden neue Bürden für die europäische Industrie vermieden und damit Arbeitsplätze und Wachstum geschützt. Außerdem sei die Verordnung mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar.

EU betrachtet erstmals den Faktor Umweltschutz bei Importen

Erstmals werde in der Neuregelung auch die Bedeutung von Dumping bei Sozialstandards und Umweltschutz anerkannt, betonte die Schwedin. Dabei gehe es nicht nur um China, sondern um alle Drittstaaten, die in die EU exportierten. "Die Berichte zu diesen Staaten werden veröffentlicht - es wird keine Geheimnisse geben."

"Arbeitsrechtlich fragwürdige Bedingungen" in Asien

Dank der Neuregelung könne die EU besser gegen Importe von Waren mit staatliche fixierten Preisen vorgehen, die oft unter "arbeitsrechtlich fragwürdigen Bedingungen" in Fernost produziert würden und in Europa Arbeitsplätze gefährdeten, betonte der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD). Erstmals würden "weltweit Arbeitsrechte und Umweltstandards in Handelsschutzinstrumenten berücksichtigt".

(red/afp/apa)