Pkw-Maut : EU-Verfahren gegen deutsche PKW-Maut

"Eine Straßennutzungsgebühr ist nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert", so die Verkehrskommissarin Bulc. Daran hat sie bei den deutschen Plänen aus zwei Gründen Zweifel. Zum einen würden allein in Deutschland registrierte Fahrer die Maut nicht zahlen, weil sie bei der Kfz-Steuer entsprechend entlastet würden. Zum zweiten seien die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für Ausländer vorgesehen seien, überproportional teuer. Deutschland erhält nun zunächst ein Mahnschreiben aus Brüssel, hieß es im Vorfeld. Zu den Vorwürfen müsse Berlin innerhalb von acht Wochen Stellung nehmen. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, droht Deutschland am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Bis zu einem Urteil könnten zwei Jahre vergehen. Damit wäre der ursprünglich geplante Starttermin im Laufe von 2016 faktisch kaum haltbar. Der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einführung der Maut bis zu dieser Entscheidung verschieben, wie er der "Bild"-Zeitung sagte. (apa/dpa)