Rechtstipp : EU vereinheitlicht FDI-Prüfung

Das Volumen ausländischer Direktinvestitionen (FDI) steigt laufend. Weil die Investoren häufig aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft stammen und sich zunehmend für Schlüsseltechnologien interessieren, verschärft und vereinheitlicht die EU jetzt die FDI-Prüfung. Mitgliedstaaten können bei der Überprüfung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit künftig u. a. die Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen wie z.B. Energie oder Verkehr, auf Schlüsseltechnologien wie z. B. künstliche Intelligenz oder Halbleiterproduktion oder auf die Versorgung mit „kritischen Ressourcen“ berücksichtigen. Die Überprüfungsmechanismen müssen transparent sein und dürfen Drittstaaten wechselseitig nicht diskriminieren. Sie sollen gleichzeitig sicherstellen, dass Prüfungen nicht nur rasch, sondern auch vertraulich erfolgen.

Unter welchen konkreten Bedingungen Investitionen aber schlussendlich untersagt werden, obliegt den Mitgliedstaaten. Mitunter müssen aber Stellungnahmen der Kommission bzw. anderer betroffener Staaten eingeholt werden. 15 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – haben bereits Prüfmechanismen implementiert, die übrigen Staaten sollen nun ermutigt werden nachzuziehen. Österreich wird aber das heimische Außenwirtschaftsgesetz (§ 25a AWG) anpassen müssen, Zeitplan und Details stehen aber laut Informationen aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium noch nicht fest.

Mag. Marc Lager, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Baker McKenzie in Wien. Teresa Stüttler ist Rechtsanwaltsanwärterin ebendort.