VW-Skandal : Erste Vernehmungen von Rupert Stadler

Nach zwei Tagen im Untersuchungsgefängnis Augsburg-Gablingen ist Audi-Chef Rupert Stadler erstmals als Häftling vernommen worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung äußerten sich nicht zum Inhalt oder zur Dauer der Vernehmung. Stadler hatte nach seiner Festnahme am Montag eine Aussage angekündigt.

Die Ermittler werfen dem inzwischen beurlaubten Audi-Chef Betrug vor, weil er nach Aufdeckung der Abgasbetrügereien bei Dieselautos 2015 in den USA weiter manipulierte Autos in Europa habe verkaufen lassen. Die Ermittlungen gegen ihn und einen weiteren, namentlich nicht genannten Audi-Vorstand gab die Staatsanwaltschaft vor einer Woche bekannt.

Ein entscheidender Grund für die Verhaftung

Weil Stadler daraufhin Anstalten gemacht habe, Zeugen oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen, ließ ihn eine Ermittlungsrichterin wegen Verdunkelungsgefahr in Ingolstadt verhaften.

Zu diesem Fall:

Erdbeben bei Audi: Rupert Stadler in Haft - Bram Schot wird neuer Chef >>

Ehrgeizig und bodenständig: Zur Person Rupert Stadler >>

Ersatz für Topmanager stand innert Stunden fest

Stadler ist in der JVA Augsburg-Gablingen in Untersuchungshaft. Weil er seine Aufgaben als Vorstandschef nicht erfüllen kann, hat der Audi-Aufsichtsrat den Vertriebschef Bram Schot zum kommissarischen Vorstandsvorsitzenden berufen. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt im VW-Dieselskandal gegen 20, die Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen 49 Beschuldigte.

Wie lange Stadler in U-Haft bleiben muss, ist völlig offen. Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, bei Inhaftierten beschleunigt zu ermitteln. Der Staatsanwalt sagte, wenn durch Stadlers Aussage oder andere Gründe die Verdunkelungsgefahr oder der dringende Tatverdacht entfiele, wäre er sofort freizulassen. Sein Verteidiger kann auch jederzeit Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht einlegen oder, wenn sich neue Sachverhalte ergeben, Haftprüfung bei der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht beantragen.

Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges würden Stadler zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft drohen. Bei einer anderen rechtlichen Bewertung mit mehreren Einzelstrafen könnte die maximal mögliche Gesamtstrafe theoretisch sogar bei 15 Jahren liegen. (dpa/apa/red)