Europarecht : Entsenderichtlinie: EuGH erleichtert Kampf gegen betrügerische Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erleichtert den Kampf gegen Betrug bei der Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU.Im konkreten Fall ließ ein belgisches Bauunternehmen nach Feststellung der dortigen Behörden alle Arbeiten auf Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmern mit bulgarischen Arbeitern ausführen. Diese wurden entsprechend der EU-Entsenderegeln nicht in Belgien, sondern günstig in Bulgarien sozialversichert.

Der Betrugsverdacht kam auf, weil nach einer gerichtlichen Prüfung die bulgarischen Unternehmen im eigenen Land gar nicht regelmäßig tätig waren. Die belgischen Behörden forderten deshalb die bulgarischen Stellen auf, die Bescheinigungen zu widerrufen. Als diese nichts unternahmen, erklärte das Berufungsgericht Antwerpen die Bescheinigungen wegen Betrugs selbst für nichtig und verurteilte den belgischen Bauunternehmer in einem Strafverfahren.

Nationale Gerichte dürfen die in einem anderen EU-Land ausgestellten Sozialversicherungsbescheinigungen außer Acht lassen, wenn diese mutmaßlich illegal erlangt wurden und die zuständigen Behörden nicht rasch einschreiten, teilte der EuGH heute mit.

Die Entsenderichtlinie ist auf EU-Ebene ein Streitthema zwischen West- und Osteuropäischen Staaten. Eine Reform wird verhandelt, ist aber noch nicht durch. Im Oktober des Vorjahres verkündete die EU-Kommission einen Kompromiss, gegen den sich Polen, Ungarn, Litauen und Lettland aussprachen. Auch das EU-Parlament ist noch am Zug. Dem noch nicht fixen Kompromiss zufolge soll die Entsendung auf zwölf Monate begrenzt werden. Allerdings soll sie auf Antrag des Unternehmens um sechs weitere Monate verlängerbar sein. Ursprünglich hatte die EU-Kommission eine Begrenzung auf 24 Monate vorgeschlagen.

Über die Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern wird sei geraumer Zeit gestritten: Nach der ursprünglichen EU-Richtlinie von 1996 kann eine Firma ihre Angestellten befristet zur Arbeit in andere Länder schicken und dabei weiter Sozialabgaben wie im Heimatland zahlen. Die Osterweiterung der EU hat dazu geführt, dass Firmen aus Polen und anderen osteuropäischen Länder diese Regelung intensiv nutzen.

Westliche EU-Staaten sehen darin eine Wurzel von Lohn- und Sozialdumping. Die Osteuropäer wollen dagegen möglichst wenig ändern.