Energiewirtschaft : E-Control plant Neuregelungen beim Gas-Marktmodell

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Die Energieregulierungsbehörde E-Control plant Neuregelungen beim Gasmarkt-Modell. Diese sollen neben einer Harmonisierung zwischen Verteil- und Fernleitungen auch Voraussetzungen für die Integration von "grünem Gas" schaffen. In Kraft treten sollen die Änderungen ab 1. Oktober 2021.

Einen Begutachtungsentwurf zur Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 hat die E-Control ausgeschickt. Erlassen werden soll sie zu Jahresbeginn 2020, hieß es heute auf einer Veranstaltung der Regulierungsbehörde zum Thema neues Bilanzierungsmodell Gas und Neuerlassung der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020.

Derzeit gibt es zwei Systeme

Derzeit gibt es zwei Systeme, eines für Verteilnetze und eines für Fernleitungen, die künftig in ein System zusammengefasst werden. Damit soll es für die Marktteilnehmer einfacher werden. Effizienz und Transparenz sollen durch die Änderungen bei den Abläufen steigen, die Risiken kleiner werden. Eine neu zu schaffende neutrale Bilanzierungsstelle wird ausgeschrieben. Diese ist ein Systemoperator ähnlich wie Energiebörsen oder Verrechnungsstellen und soll sicherstellen, dass das System technisch ausgeglichen und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

Zudem werden damit laut E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer erste operative Schritte für die Initiative "Greening the Gas" gesetzt. Es werden Möglichkeiten geschaffen, dass "grünes Gas" wie etwa Biogas oder Wasserstoff fair in das System integriert wird.

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Bereits fix ist die - zunächst freiwillige - Gaskennzeichnung, mit der Lieferanten ab kommendem Jahr Informationen über die Herkunft des Gases auf Rechnungen und Werbematerialien ausweisen können.

Ab 2021 wird die Gaskennzeichnung verpflichtend. Die E-Control sieht die Gaskennzeichnung als weiteren Meilenstein, wenn es darum gehe, die Themen "Greening the Gas" und die Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren im gesamten Energiemix voranzubringen, wie sie Ende September mitgeteilt hat. (apa/red)